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Thema: Hilfe - will Laden eröffnen, wer kennt Tipps

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
    Die Rechnung bei Komissionsware ist doch genau die Gleiche - nur dass
    Du nicht gleich den Einkaufspreis zahlen musst, sondern erst, wenns
    verkauft wurde. EK-Brutto und VK-Brutto - Diff. ist Vorsteuer.
    EK-Netto und VK-Netto - Diff. ist Einkommenssteuer.
    Zum EK gesellen sich alle Kosten (Unkosten gibts übrigens nicht,
    da Kosten schon Un sind....)
    Nun denn, in meiner unfachmännischen Ausdruckweise:

    Verkaufe ich einen Artikel für 20€ und sichere dem Kunden 75% zu, bekommt er als erstes 15€ von mir ausgezahlt. Bleiben mir noch 5,00€, die im Moment ja noch Brutto sind, da ich nicht weiß, wieviel meine Auslagen kosten. Von diesen 5,00€ zahle ich denn die Vorsteuer, was in dem Fall 0,80€ sind.

    Am Jahresende gleiche ich dann mit der Einkommenssteuererklärung meine Nettogewinne mit den gezahlten Vorsteuern ab. Da ich aber die ganzen Sonderausgaben dann noch geltend machen kann, bekomme ich dann eher wieder Geld zurück....

    Lucky
    Geändert von Lucky111 (18.02.07 um 13:12 Uhr)
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  2. #2
    SMember Avatar von ingimaus
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    Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
    Die Rechnung bei Komissionsware ist doch genau die Gleiche - nur dass
    Du nicht gleich den Einkaufspreis zahlen musst, sondern erst, wenns
    verkauft wurde. EK-Brutto und VK-Brutto - Diff. ist Vorsteuer.
    EK-Netto und VK-Netto - Diff. ist Einkommenssteuer.
    Zum EK gesellen sich alle Kosten, die abzuziehen sind
    (Unkosten gibts übrigens nicht, da Kosten schon Un sind....)

    EK-Brutto und VK-Brutto - Diff. ist Vorsteuer.

    Nicht richtig, dies ist der Gewinn.
    .
    .
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    .

  3. #3
    Seniormitglied Avatar von OLAOLA
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    Hi,
    ich würde erstmal ernsthaft überprüfen,
    ob sich diese "Geschäftsidee" überhaupt
    als lohnend erweisen kann. Das sieht nach
    meiner unmassgeblichen Meinung NICHT
    danach aus. Ich wünsche Dir viel GLÜCK.
    GRUSS

    EINEN LIEBEN GRUSS
    EUER OLAOLA

  4. #4
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    Hallo Lucky111,

    ich gluabe du hast noch ein kleines Problem mit Umsatzsteur, Gewinn usw.

    Von jedem Teil was Du kaufst bekommt du die Mehrwertsteuer zurück.

    Von jedem Teil was du verkaufst musst du Mehrwertsteuer bezahlen.

    Du kauft einen Pullover für 10 Euro + Mwst. also bezahlst du 11,90 Euro.
    Das Finanzamt bezahlt dir 1,90 Euro Mehrwersteuer zurück.

    Du verkauft einen Pullover für 20 Euro + Mwst. also bekommst du 23,80 Euro vom Käufer.
    Du musst aber 3,80 Euro an das Finanzamt überweisen.

    Du hast an dem pullover also 10 Euro Gewinn gemacht.
    Jetzt stellst du alle Einnahmen zusammen und auf der anderen Seite alle Ausgaben.

    Wenn du mehr eingenommen als ausgegeben hast, musst du darauf Steuern bezalhen.

    Vergleichbar mit der Lohnsteuer eines Angestellten.
    Wie hoch die Steuer ist kann man erst sagen, wenn das jahr gelaufen ist, wobei man da ja auch Möglichkeiten hat, diese Steuer zu vermindern...



    Gruss Urmel


    PS:
    Gilt auch bei Kommisionsware
    Geändert von Urmel (18.02.07 um 12:53 Uhr)

  5. #5
    SMember Avatar von ingimaus
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    Zitat Zitat von Urmel Beitrag anzeigen
    Hallo Lucky111,
    ich gluabe du hast noch ein kleines Problem mit Umsatzsteur, Gewinn usw.
    Von jedem Teil was Du kaufst bekommt du die Mehrwertsteuer zurück.
    Von jedem Teil was du verkaufst musst du Mehrwertsteuer bezahlen.
    Du kauft einen Pullover für 10 Euro + Mwst. also bezahlst du 11,90 Euro.
    Das Finanzamt bezahlt dir 1,90 Euro Mehrwersteuer zurück.
    Du verkauft einen Pullover für 20 Euro + Mwst. also bekommst du 23,80 Euro vom Käufer.
    Du musst aber 3,80 Euro an das Finanzamt überweisen.
    Du hast an dem pullover also 10 Euro Gewinn gemacht.
    Jetzt stellst du alle Einnahmen zusammen und auf der anderen Seite alle Ausgaben.
    Wenn du mehr eingenommen als ausgegeben hast, musst du darauf Steuern bezalhen.
    Vergleichbar mit der Lohnsteuer eines Angestellten.
    Wie hoch die Steuer ist kann man erst sagen, wenn das jahr gelaufen ist, wobei man da ja auch Möglichkeiten hat, diese Steuer zu vermindern...
    Gruss Urmel
    PS:
    Gilt auch bei Kommisionsware
    Der Verkäufer von dem Pullover darf an das Geschäft darf garkeine Mwst berechnen. Also Brutto gleich Netto, da er eine Privatperson ist. Somit bekommt sie keine Vorsteuer vom Finanzamt zurück.
    .
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    .
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  6. #6
    SMember Avatar von ingimaus
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    Erstmal reicht eine eifache Anmeldung bei einen A & V nicht aus. Es ist ein genehmiigungsplichtiges Gewerbe, also brauchst Du noch ein Pol. Führungszeugnis.

    Bei Deinem Beispiel mit dem Pullover legst Du schon Geld drauf.

    7,50 bekommt der Lieferant und von Deinen 2,50 musst du 1,90 Mwst. abführen. Diese wird immer sofort fällig. Kannst Du also nicht am Jahresende mit Deinen Kosten verrechnen. Bleiben Dir 0,60 ,was willst Du damit für Unkosten decken.

    A & V im kleinen lohnt sich nicht. Darum sind bestimmt die anderen in Deinem Ort schon gescheidert. Bei niedrigen Marshen macht es die Masse. Die kannst Du im Gartenhaus nicht anbieten. Will Dir Deinen Traum nicht nehmen, aber nur diese kleine Rechnung und da sind noch nicht alle Ausgaben die Du haben wirst aufgeführt.
    Geändert von ingimaus (18.02.07 um 13:55 Uhr)
    .
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  7. #7
    Seniormitglied
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von ingimaus Beitrag anzeigen
    Erstmal reicht eine eifache Anmeldung bei einen A & V nicht aus. Es ist ein genehmiigungsplichtiges Gewerbe, also brauchst Du noch ein Pol. Führungszeugnis.
    Bei Deinem Beispiel mit dem Pullover legst Du schon Geld drauf.
    7,50 bekommt der Lieferant und von Deinen 2,50 musst du 1,90 Mwst. abführen. Diese wird immer sofort fällig. Kannst Du also nicht am Jahresende mit Deinen Kosten verrechnen. Bleiben Dir 0,60 ,was willst Du damit für Unkosten decken.
    A & V im kleinen lohnt sich nicht. Darum sind bestimmt die anderen in Deinem Ort schon gescheidert. Bei niedrigen Marshen macht es die Masse. Die kannst Du im Gartenhaus nicht anbieten. Will Dir Deinen Traum nicht nehmen, aber nur diese kleine Rechnung und da sind noch nicht alle Ausgaben die Du haben wirst aufgeführt.
    Nicht A&V, sondern Second Hand, ingimaus. Wieso muss ich denn jetzt von 2,50€ auf einem Mal ganze 1,90€ Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zahlen. Wie rechnest du das denn?
    Bei der Rechnung hat sich ein Second Hand natürlich für mich erledigt, ganz klar...

    Lucky
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  8. #8
    kokobay
    Gast
    Ich habe einfach mal ein Umsatzsteuer-Rechner angehängt.

    Einach unten den Verkaufs Preis eingeben.
    Ist mir öfters eine große Hilfe.

    mfg kokobay

  9. #9
    Seniormitglied
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
    Einkommenssteuer zahlste auf den Nettogewinn

    Ich denke, Umsatzsteuer zahle ich auf meinen Nettogewinn?

    Wer soll da eigentlich durchblicken....


    Lucky
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  10. #10
    Seniormitglied Avatar von no Freack
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    Probiers aus mit deinem Nebengewerbe,es ist nicht so Schlimm wie du jetzt glaubst.Du hast doch eh schon die nötigsten Voraussetzungen dafür mit deinem Eigentum,daß heißt das du keine Nebenkosten hast.(außer Strom etc.)und die Steuern solltest du eh auf die zu Verkaufenen Stücke absetzen.(ähnlich wie EBykosten )
    Da du ja von Privat kaufts (A&V) brauchst du nicht auf irgendwelche Rechte der Kleidungsindustrie gucken außer du kaufst vom Chinesen und preist die Ware als Original an.
    Gewerbeschein ,Finanzamt und Fertig.
    Der Rest kommt von allein,ansonsten probiers erst mal mit EBay zur Probe fürs Geschäft. (mehr Käufer)

  11. #11
    Seniormitglied
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
    Gewerbeanmeldung liegt bei etwa 40 Euro - das Finanzamt meldet sich
    durch die vom Gewerbeamt weitergegebenen Unterlagen automatisch.
    Wenn ich statt Ankauf die Klamotten auf Komissionsbasis verkaufe, muss ich dann auch ein Gewerbe anmelden?

    Lucky
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  12. #12
    Mitglied Avatar von lohengrin2003
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    Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
    Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer ist das Gleiche
    Hallo satin,
    hier juckt es mich, nochmal mit einem klaren "JEIN" zu antworten. Es ist halt doch nicht das Gleiche:
    Mit "Umsatzsteuer" ist ganz genau die Steuer gemeint, die entsteht, wenn eine Lieferung oder sonstige Leistung getätigt wird. Die innergemeinschaftlichen Tatbestände (und einige Sonderfälle außerdem)möchte ich hier der Einfachheit halber außer Acht lassen.
    Mit "Mehrwertsteuer" ist der ganze Kreislauf dieser Verkehrssteuer gemeint:
    Vom Erzeuger über Zwischenhändler, Lohnveredler,usw. bis zum Endabnehmer wird nur der "Mehwert" besteuert, d.h. Steuer des jeweiligen Verkaufspreises minus Vorsteuer des Einkaufspreises des Unternehmers.
    Den letzten, Privatabnehmer, beißen allerdings die Hunde:
    Der zahlt alles, da er keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug hat. Er bezahlt die Mehrwertsteuer!

    M.f.G
    Lohengrin

    Der beste Beweis dafür, dass es woanders im Universum intelligentes Leben gibt,
    ist die Tatsache, das noch niemand versucht hat mit uns Kontakt aufzunehmen.

  13. #13
    Seniormitglied
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    Avatar von Lucky111
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    Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
    Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
    Beide Bezeichnungen meinen heute dasselbe. Umsatzsteuer entsteht, wenn Umsätze mit Waren oder Dienstleistungen getätigt werden. Daraus entstand der in Deutschland traditionell gebräuchliche Name Umsatzsteuer. Funktionell korrekter ist aber die Bezeichnung Mehrwertsteuer, weil jeder Unternehmer letztlich nur den Gewinnaufschlag versteuert, der auf einer Wertschöpfung beruht, also den geschaffenen Mehrwert.
    Beispiel Elektrohändler: Der Mehrwert, den der Elektrohändler schafft, ergibt sich aus Verkaufserlös (119.000 Euro) minus Einkaufspreis (95.200 Euro) = 23.800 Euro. Die Steuerlast auf den Mehrwert berechnet sich: 19/119 von 23.800 Euro = 3.800 Euro.
    Ne denn, verkaufe ich Klamotten für 100 Euro, und der Kunde bekommt 70 Euro davon, habe ich Gewinn von 30 Euro gemacht. Versteure ich jetzt diese 30€ mit der Umsatz- (Mehrwertsteuer), müsste ich darauf 4,78€ zahlen. Bleiben also 25,22€ Gewinn. Diese 25,22€ müsste ich dann am Jahresende als Gewinn- (Einkommenssteuer) angeben, jedoch kann ich die mit meinen Auslagen gegenrechnen.

    Hatts der Lucky jetzt?

    Ciao
    Geändert von Lucky111 (22.02.07 um 20:42 Uhr)
    Aber ZZ - Ziemlich Zügig meine Herren...

  14. #14
    Mitglied Avatar von lohengrin2003
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    Zitat Zitat von satin Beitrag anzeigen
    Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
    Beide Bezeichnungen meinen heute dasselbe. Umsatzsteuer entsteht, wenn Umsätze mit Waren oder Dienstleistungen getätigt werden. Daraus entstand der in Deutschland traditionell gebräuchliche Name Umsatzsteuer. Funktionell korrekter ist aber die Bezeichnung Mehrwertsteuer, weil jeder Unternehmer letztlich nur den Gewinnaufschlag versteuert, der auf einer Wertschöpfung beruht, also den geschaffenen Mehrwert.
    Beispiel Elektrohändler: Der Mehrwert, den der Elektrohändler schafft, ergibt sich aus Verkaufserlös (119.000 Euro) minus Einkaufspreis (95.200 Euro) = 23.800 Euro. Die Steuerlast auf den Mehrwert berechnet sich: 19/119 von 23.800 Euro = 3.800 Euro.
    Es liegt mir fern, Dich hier zu schulmeistern oder zu belehren, aber genau das stimmt eben gerade nicht.
    Der Unternehmer muß seinen Verkaufserlös [B]voll[B] versteuern und zwar mit der Umsatzsteuer.
    Der Vorsteuerabzug ist ein davon völlig unabhängiger Vorgang!
    Gerade eine saldierte Besteuererung, wie du sie hier erwähnst, ist eben nicht
    vorgesehen.
    So können beide Vorgänge ja beispielsweise auch zu völlig verschiedenen Veranlagungszeiträumen enstehen.
    Außerdem könnte sich ein Steuerpflichtiger, der mit 1 Mio. € keine Erklärung abgibt, theoretisch damit herausreden, er hätte ja 190.000 € Vorsteuerabzug
    gehabt und müßte so nichts erklären; er hat "ja keinen Mehrwert zu besteuern". Das sieht das Gesetz aber gerade nicht vor; es will es sogar vermeiden. Den Begriff Mehrwertsteuer kennt das UStG so gar nicht.

    "Mehrwersteuer" ist ein Begriff, der eigentlich nur den betrifft, der mit der Umsatzbesteuerung (=Unternehmer) gar nichts zu tun hat: Den privaten Endabnehmer (Nichtunternehmer): Er bezahlt die gesamte Mehrwertsteuer, das ist die Steuer, die auf dem Wege der Umsatzbesteuerung letztendlich zum Schluß herauskommt. Hier liegt klar der Unterschied!

    Nichts für ungut und danke für die Steuerdiskussion.

    M.f.G
    Lohengrin

    Der beste Beweis dafür, dass es woanders im Universum intelligentes Leben gibt,
    ist die Tatsache, das noch niemand versucht hat mit uns Kontakt aufzunehmen.

  15. #15
    uwe763
    Gast
    Zitat Zitat von Lucky111 Beitrag anzeigen
    Hallo
    Ich würde gerne Nebenbei einen kleinen A&V für Kindersachen eröffnen. Es soll keine Existenzgrundlage darstellen, sondern zu Beginn ein kleiner Laden im eigenen Gartenhaus sein. Wer kennt sich denn damit aus, was man da alles benötigt? Angefangen vom Gewerbeschein bis hin über die Steuerangelegenheiten usw.
    Wie gesagt, es geht hier erseinmal um eine Art Nebenbeschäftigung. Wir erhoffen uns, dass durch entsprechende Entwicklung das Ganze später im größeren Stil aufgezogen werden kann. Tragen aber somit so gut wie kein Risiko in der Anfangsphase.
    Ciao Lucky

    was soll das hiermit ratschläge.
    1.hanwerk-kammer bei dir vor ort,und infos einholen,für deine geschäftssparte. da biste in der 1 reihe der infos.
    2. finanzamt-beratung der steuerrechtlichen lage für den gewerbe schein.
    3. steuerberater gespräch wie das abgeht mit den steuern.
    wenn du das verstanden hast,und es passt dir.
    dann mach dein geschäft auf.

    uwe763

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