Zitat Zitat von spiderbirdy Beitrag anzeigen
Ich drücks mal ein bischen überspitzt aus um das eigentliche Manko zu verdeutlichen.
Das heißt, das mein verbrieftes Recht per GG, im Zweifelsfall unter den Interessen des Vermieters steht. Ich kann durchaus beide Parteien verstehen. Entweder habe ich ein Grundrecht oder ich hab keines, aber so ist das halt "Recht" haben und "Recht" bekommen.
Zumal ich dann auch noch begründen muß, warum ich mein Grundrecht in Anspruch nehmen will...............das ist dann schon schwerer, zumindest wenn man die Muttersprache als Argument anführt.
spiderbirdy
Das heisst es eben nicht, wenn Du eine Wohnung mietest und der Vermieter bietet einen Kabel/oder Antennenanschluss ist das Grundrecht auf Information ja gegeben, kommt er dem nicht nach und bietet keine Möglichkeit für Fernsehempfang kann ich selber eine Schüssel aufstellen.
Es gibt aber noch eine Möglichkeit, wenn ich einen Balkon habe, der Richtung Süden liegt, kann ich ohne den Vermieter zu fragen eine Schüssel nutzen, darf dabei bloss keine baulichen Veränderungen vornehmen, wie Schüssel an der Wand anbringen in dem ich Löcher bohre für die Halterung, befestige ich die Schüssel an einen alten Sonnenschirmständer kann er nichts machen.