Zitat Zitat von pernod Beitrag anzeigen
Das heisst es eben nicht, wenn Du eine Wohnung mietest und der Vermieter bietet einen Kabel/oder Antennenanschluss ist das Grundrecht auf Information ja gegeben, kommt er dem nicht nach und bietet keine Möglichkeit für Fernsehempfang kann ich selber eine Schüssel aufstellen.
Es gibt aber noch eine Möglichkeit, wenn ich einen Balkon habe, der Richtung Süden liegt, kann ich ohne den Vermieter zu fragen eine Schüssel nutzen, darf dabei bloss keine baulichen Veränderungen vornehmen, wie Schüssel an der Wand anbringen in dem ich Löcher bohre für die Halterung, befestige ich die Schüssel an einen alten Sonnenschirmständer kann er nichts machen.

Das ist so nicht richitg.

Und ob er das kann......

Er kann verlangen, das der Gegenstand(hier die Satantenne) ordungsgemäß und den aktuellen Vorschriften entsprechen.

Die Sat-Antenne darf auch nicht komplett über der Balkonbrüstung überstehen. Sondern nur zu Hälfte.

Und eine Sat-Antenne am Sonnenschirm ist keine ordnungsgemäße oder zugelassene Befestigung, entspricht nicht den Vorschriften.

Hier kann der Vermieter sein Eigentum schützen.

Hierzu gehört eine zugelassene Halterung:

Balkonständer mit Fuß: Zählt als allgemeiner Gegenstand(wie Sonnenschirm, Stuhl, Liege...)

Fensterhalterung

o.ä.