Das ist so nicht richitg.
Und ob er das kann......
Er kann verlangen, das der Gegenstand(hier die Satantenne) ordungsgemäß und den aktuellen Vorschriften entsprechen.
Die Sat-Antenne darf auch nicht komplett über der Balkonbrüstung überstehen. Sondern nur zu Hälfte.
Und eine Sat-Antenne am Sonnenschirm ist keine ordnungsgemäße oder zugelassene Befestigung, entspricht nicht den Vorschriften.
Hier kann der Vermieter sein Eigentum schützen.
Hierzu gehört eine zugelassene Halterung:
Balkonständer mit Fuß: Zählt als allgemeiner Gegenstand(wie Sonnenschirm, Stuhl, Liege...)
Fensterhalterung
o.ä.