Nochmal (ohne jetzt eine endlose Diskussion zu diesem Thema loszutreten - das haben andere schon 1000mal erledigt...):

Dein Grundrecht, auf das Du Dich berufst, steht nun mal im Gegensatz zum Grundrecht des Eigentümers auf sein Eigentum und darüberhinaus den Gesetzen zu Mietsachen, Mietverträgen usw. der entsprechenden Gesetzesbücher. Das sind gleichwertige Rechtsgüter und zunächst hat selbstverständlich der Eigentümer einer Sache auch das Bestimmungsrecht darüber.

Du musst keineswegs die Inanspruchnahme eines Grundrechts begründen. Es geht lediglich darum, eine Entscheidungsgrundlage für einen Richter zu liefern, der immerhin einer der beiden Parteien eine erhebliche Einschränkung seiner Rechte aufbrummen muss.