Nein, so pauschal gesagt ist das nicht richtig.

Es handelt sich bei dem - gerichtlichen - Streit Vermieter gegen Mieter (Schüssel ja/nein) immer um eine Abwägung der Interessen.

Heisst: Wer ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse an dem Empfang bestimmter Sender hat, wird dies unter Abwägung der Position des Vermieters in der Regel auch durchsetzen können. Das trifft eben nicht nur auf Ausländer zu, die Programme in ihrer Muttersprache empfangen möchten.

Natürlich ist dieser Sachverhalt bei ausländischen Mietern fast regelmäßig gegeben.

Andererseits ist jeder frei, sein berechtigtes Interesse (das kann z.B. eine journalistische Tätigkeit sein oder berufsbedingt) ebenfalls zu formulieren und so auch ggf. gerichtlich durchzusetzen.

Also bitte hier keinen 'ungerechten' Vorteil für ausländische Mieter annehmen...;-)