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Thema: sat schüssel die auch ohen freie sicht gut funktioniert

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von Daniel_525_24V Beitrag anzeigen
    auf der ost seite habe ich fenster
    Küche , Badezimmer und schlafzimmer meiner eltern
    könnte sie ja vielleicht überreden das sie ins schlafzimmer ans fenster eine Flachantenne ans glas dran tun
    Kabelweg zu meinem zimmer währe dann ca 15 m
    dann habe ich volgende kleine Probleme
    1.ich habe kein sat receiver und noch keine Flachantenne
    2. reicht diese Flachantenne für ordentlichen empfang ? habe gehört das mindestens eine 80er verbaut werden muss
    3. wie schauts mit strahlen aus ? wenn die Flachantenne im Zimmer ist ?
    würde mir ja notfalls eine Flchantenne kaufen udn mit verlust wieder im internet verkaufen, ein versuch währe es ja wert
    habe keinen der mir einen receiver, karte oder cam ausleihen kann
    müsste mir dann sicherheits halber ein kombigerät kaufen der Sat und kabel unterstützt
    Das Risiko, dass es nicht funktioniert ist ziemlich hoch. Vor dem Kauf (gerade einer teuren Flachantenne) würde ich grundsätzlich erstmal prüfen, ob überhaupt Empfang möglich ist. Wie gesagt, auch auf der Ostseite muss die Antenne stark Richtung Süden gedreht werden, und wenn ihr z.B. Thermoverglasung habt, ist sowieso fraglich ob da noch was durchgeht. Deshalb vorher irgendwie testen, sonst kann ein Fehlschlag teuer werden...

    Eine Flachantenne ist natürlich schick und der Empfang auch in der Regel so gut wie bei den herkömmlichen Schüsseln (die Kathrein entspricht in der Empfangsleistung ungefähr einer guten 60er Schüssel). Aber: Die Dinger sind teuer, empfangen nur auf einem Satelliten und können auch meistens nur einen Teilnehmer versorgen.

    Strahlenbelastung wird durch Sat-Empfang nicht erhöht oder erzeugt. Da gibt es nichts, was Sorgen machen könnte.

    Aber mir ist wieder etwas eingefallen, was Du vorher mal geschrieben hattest: Dein Vater hatte an der Antenne gedreht, bis was kroatisches zu hören war. Falls Du oder Deine Eltern Kroaten seid, habt ihr das Recht, eine Satellitenschüssel anzubringen, um eure Heimatsender zu empfangen (oder wird kroatisches Fernsehen über Kabel ausgestrahlt?). Allerdings sind diese ganzen Regelungen im Miet-/Eigentumsrecht ziemlich kompliziert, aber vielleicht ist das ja noch eine Möglichkeit...

  2. #2
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    die von kathrein kann 4 sateliten empfangen so steht es ja da

    das es dieses urteilsrecht gibt, weiß ich aber in der Praxis ist da nix klar
    über kabel empfange ich es leider nicht )

    und da ich die flachantenne nur ans glas anbringen "kann" die selber in rochtung süden zeigen muss währe ich mehr mit dem Balkon bedient

    die flachantenne ist unauffälliger udn dürfte im endeffekt weniger ärger machen
    die könnte ich wiederum auch vom balkon aus in richtung süden tun und hoffen das ich was empfange

  3. #3
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von Daniel_525_24V Beitrag anzeigen
    die von kathrein kann 4 sateliten empfangen so steht es ja da
    das es dieses urteilsrecht gibt, weiß ich aber in der Praxis ist da nix klar
    über kabel empfange ich es leider nicht )
    Nö, die Kathrein ist nur für genau einen Satelliten ausgelegt. Du kannst allerdings für supergünstige 1000.- Euronen eine Dreheinheit (HDP171) dazukaufen. Nur damit kannst Du die Antenne auf verschiedene Sat-Positionen drehen. Dazu muß aber, laut Kathrein, auch der geeignete Receiver (UFD 170) verwendet werden.
    Alles viel zu teuer....

    Falls Ihr Mieter in dem Haus seid, steht Euch der Empfang der Heimatsender rechtlich zu. Ihr dürft eine Schüssel (darf ja ruhig eine Dezente sein) z.B. am Balkongeländer anbringen, ohne das jemand das verbieten kann. Problematisch sind nur Montagen an der Fassade bzw. offensichtliche Beeinträchtigungen der anderen Mitbewohner. Trotzdem ist es natürlich besser, wenn man sowas mit dem Einverständnis der Eigentümer macht, sonst gibt's immer nur Stress und Ärger...

  4. #4
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    als ich mit dem typen von der LEG gesprochen habe habe ich ihm ja gesagt das es dieses urteilsrecht gibt

    ober das bis dahin wusste weiß ich net aber dennoch müssen andere abstimmen( frühestens Juni) ob ich eien sat schüssel anbringen darf


    was ist das für ein gesetz, wo 30 andere vermieter drüber abstimmen dürfen ob ich eine schüssel haben darf, wenn diese urteilsrecht für Ausländer gilt

  5. #5
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von Daniel_525_24V Beitrag anzeigen
    als ich mit dem typen von der LEG gesprochen habe habe ich ihm ja gesagt das es dieses urteilsrecht gibt
    ober das bis dahin wusste weiß ich net aber dennoch müssen andere abstimmen( frühestens Juni) ob ich eien sat schüssel anbringen darf
    was ist das für ein gesetz, wo 30 andere vermieter drüber abstimmen dürfen ob ich eine schüssel haben darf, wenn diese urteilsrecht für Ausländer gilt
    Ich kenn' mich da auch nicht so gut aus.
    Das die Vermieter abstimmen müssen über den Anbau einer Schüssel ist garantiert in der Teilungserklärung (der Eigentümer) bzw. in einem verbindlichen Mietvertragsrahmen (für die Mieter) so festgelegt.

    Trotzdem kannst Du - soweit ich weiss - unabhängig von Abstimmung oder Ergebnis der Abstimmung eine Schüssel anbringen. Das ist für Ausländer durch BGH- bzw. BVG-Urteile mehrfach bestätigt worden. Natürlich gibt's auch da wieder Einschränkungen und Bedingungen und was weiss ich.

    Mein Tipp: Mal 50.- Euro und den Mietvertrag in die Hand nehmen und zu einem Rechtsanwalt (oder Internet-Beratung) gehen und fragen, was nun möglich ist.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Hawak Beitrag anzeigen
    Ich kenn' mich da auch nicht so gut aus.
    Das die Vermieter abstimmen müssen über den Anbau einer Schüssel ist garantiert in der Teilungserklärung (der Eigentümer) bzw. in einem verbindlichen Mietvertragsrahmen (für die Mieter) so festgelegt.
    Trotzdem kannst Du - soweit ich weiss - unabhängig von Abstimmung oder Ergebnis der Abstimmung eine Schüssel anbringen. Das ist für Ausländer durch BGH- bzw. BVG-Urteile mehrfach bestätigt worden. Natürlich gibt's auch da wieder Einschränkungen und Bedingungen und was weiss ich.
    Mein Tipp: Mal 50.- Euro und den Mietvertrag in die Hand nehmen und zu einem Rechtsanwalt (oder Internet-Beratung) gehen und fragen, was nun möglich ist.
    Hi
    Er kann schon ne Schüssel anbringen aber der Vermieter sagt ihm wo.
    Das ist in der Regel auf dem Dach, ordentlich Montiert und mit einer schriftlichen Erklärung versehen damit da andere Mieter auch mit dran können.
    Außerdem ist in der Regel noch eine Kaution fällig damit das Ding beim Auszug auch wieder abgebaut wird und alles Fachgerecht zurückgebaut wird.
    So wirds bei uns gehandhabt und ich finde das absolut richtig. Wie sieht das denn aus wenn jeder so wie er gern möchte die Hausfasade verunstaltet?
    Ich hab meine Schüssel hinter der Balkonbrüstung ( 1m hoch Beton ) auf den Boden gestellt. Funzt mit 3 LNB einwandfrei und von aussen ist nix zu sehen.

  7. #7
    Stammuser Avatar von Tittare
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    Zitat Zitat von Buschmann Beitrag anzeigen
    Hi
    Er kann schon ne Schüssel anbringen aber der Vermieter sagt ihm wo.
    Das ist in der Regel auf dem Dach, ordentlich Montiert und mit einer schriftlichen Erklärung versehen damit da andere Mieter auch mit dran können.
    Außerdem ist in der Regel noch eine Kaution fällig damit das Ding beim Auszug auch wieder abgebaut wird und alles Fachgerecht zurückgebaut wird.
    So wirds bei uns gehandhabt und ich finde das absolut richtig. Wie sieht das denn aus wenn jeder so wie er gern möchte die Hausfasade verunstaltet?
    Ich hab meine Schüssel hinter der Balkonbrüstung ( 1m hoch Beton ) auf den Boden gestellt. Funzt mit 3 LNB einwandfrei und von aussen ist nix zu sehen.
    Hi Daniel,
    hi all,
    das Recht eines Ausländers auf Empfang eines Programmes in seiner Muttersprache besteht gegenüber dem Vermieter. Ist jedoch der Vermieter Miteigentümer in einer Wohneigentümergemeinschaft so kann er dieses Recht nicht gegen seine Miteigentümer durchsetzen.
    Das "sichtbare" Anbringen einer Satschüssel verändert das äußere Erscheinungsbild der Fassade und erfordert einen Beschluss der WEGemeinschaft. Wenn da nur ein Einziger gegen ist und seine Rechte durchsetzt, bleibt´s dunkel.
    T.

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