Zitat Zitat von Hawak Beitrag anzeigen
Ich kenn' mich da auch nicht so gut aus.
Das die Vermieter abstimmen müssen über den Anbau einer Schüssel ist garantiert in der Teilungserklärung (der Eigentümer) bzw. in einem verbindlichen Mietvertragsrahmen (für die Mieter) so festgelegt.
Trotzdem kannst Du - soweit ich weiss - unabhängig von Abstimmung oder Ergebnis der Abstimmung eine Schüssel anbringen. Das ist für Ausländer durch BGH- bzw. BVG-Urteile mehrfach bestätigt worden. Natürlich gibt's auch da wieder Einschränkungen und Bedingungen und was weiss ich.
Mein Tipp: Mal 50.- Euro und den Mietvertrag in die Hand nehmen und zu einem Rechtsanwalt (oder Internet-Beratung) gehen und fragen, was nun möglich ist.
Hi
Er kann schon ne Schüssel anbringen aber der Vermieter sagt ihm wo.
Das ist in der Regel auf dem Dach, ordentlich Montiert und mit einer schriftlichen Erklärung versehen damit da andere Mieter auch mit dran können.
Außerdem ist in der Regel noch eine Kaution fällig damit das Ding beim Auszug auch wieder abgebaut wird und alles Fachgerecht zurückgebaut wird.
So wirds bei uns gehandhabt und ich finde das absolut richtig. Wie sieht das denn aus wenn jeder so wie er gern möchte die Hausfasade verunstaltet?
Ich hab meine Schüssel hinter der Balkonbrüstung ( 1m hoch Beton ) auf den Boden gestellt. Funzt mit 3 LNB einwandfrei und von aussen ist nix zu sehen.