Zitat Zitat von Daniel_525_24V Beitrag anzeigen
als ich mit dem typen von der LEG gesprochen habe habe ich ihm ja gesagt das es dieses urteilsrecht gibt
ober das bis dahin wusste weiß ich net aber dennoch müssen andere abstimmen( frühestens Juni) ob ich eien sat schüssel anbringen darf
was ist das für ein gesetz, wo 30 andere vermieter drüber abstimmen dürfen ob ich eine schüssel haben darf, wenn diese urteilsrecht für Ausländer gilt
Ich kenn' mich da auch nicht so gut aus.
Das die Vermieter abstimmen müssen über den Anbau einer Schüssel ist garantiert in der Teilungserklärung (der Eigentümer) bzw. in einem verbindlichen Mietvertragsrahmen (für die Mieter) so festgelegt.

Trotzdem kannst Du - soweit ich weiss - unabhängig von Abstimmung oder Ergebnis der Abstimmung eine Schüssel anbringen. Das ist für Ausländer durch BGH- bzw. BVG-Urteile mehrfach bestätigt worden. Natürlich gibt's auch da wieder Einschränkungen und Bedingungen und was weiss ich.

Mein Tipp: Mal 50.- Euro und den Mietvertrag in die Hand nehmen und zu einem Rechtsanwalt (oder Internet-Beratung) gehen und fragen, was nun möglich ist.