Hallo,heute durfte ich meinen geliebten Führerschein abgeben.Muß zur Nachschlung.Hat jemand eine Idee wo ich mein Theoretisches Wissen aufbessern kann.Dieses darf natürlich keine Kosten verursachen
MfG
Garret
Hallo,heute durfte ich meinen geliebten Führerschein abgeben.Muß zur Nachschlung.Hat jemand eine Idee wo ich mein Theoretisches Wissen aufbessern kann.Dieses darf natürlich keine Kosten verursachen
MfG
Garret
Ein A-Verstoß, 2 B-Verstöße (während der Probez.) oder 8 Bier, was war der Grund?
Hallo,der Grund warum ich den Lappen abgeben muß ist.Zuviele Punkte in Flensburg (zu schnelles fahren,und einige andere Verstöße,es war kein Alkohol im Spiel)
MfG
Garret
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„ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "
also dazu erübt sich eigentlich jeder kommentar.
angebote goggln und aktivitäten starten.
seine punkte zu sammeln hat er gelernt
konzequent folgt die antwort.
hier wäre nachdenken,zum punkteendstand und fahrverhalten angesagt ,kurz vorm endpunkt.
das ist jetzt nicht in ironie geschrieben..................
sondern nur sachlich nüchtern betrachtet.
sorry, aber die realität vom autofahren.
gruss uwe763
@Garret
Soweit ich mich erinnere gibt es ein Fahrsicherheitstraining beim ADAC, damit kannst Du, glaube ich, ca. 4 Punkte "abgeben".
Eine Nachschulung geht nur bei einer Fahrschule Deiner Wahl. Da machst Du dann eine Gewisse Anzahl an Theoriestunden mit abschliessender Fahrstunde zwecks Überprüfung Deiner Fahrkenntnisse! Danach gibts eine Bescheinigung von der Fahrschule. Preis variiert, liegt ca. bei 700 Euro!
Viel Glück und zähle demnächst lieber die Punkte! Die alten ziehst Du so lange mit wie die letzten Gültigkeit haben, längstens 5 Jahre (soweit ich mich erinnere, hatte auch mal 13 Punkte aus Mofa-Zeiten) :wink2
@Uwe
Immer locker bleiben! ...denn sie wissen nicht was sie tun...
OK, solang' kein Alk im Spiel ist, sollte ein regulärer
Punkteabbaukurs doch locker machbar sein.
Take it easy.Jeder Kraftfahrer kann Punkte in der Verkehrssünderkartei löschen lassen. Für Dabei gilt es folgendes zu beachten:
Bei 1 - 8 Punkt(en), kann er einmal innerhalb von fünf Jahren 4 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer besucht.
Bei 9 - 13 Punkten kann er einmal innerhalb von fünf Jahren 2 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer besucht.
Die beiden vorstehenden Regelungen gelten nicht für Fahranfänger während der Probezeit, bei denen aufgrund zweier weniger schwerwiegender Verstöße (B-Verstöße) oder einem schwerwiegenden Verstoß (A-Verstoß) ein Aufbauseminar von der Behörde angeordnet wurde. In einem solchen Aufbauseminar für Fahranfänger können keine Punkte getilgt werden. Außerdem kann nach Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger erst frühestens nach 5 Jahren freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer zum Punkteabbau gemacht werden.
Bei 8 - 13 Punkten muss die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheininhaber so früh als möglich informieren und verwarnen und ihn auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer hinweisen.
Bei 14 - 17 erfolgt eine Anordnung der Behörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer innerhalb einer vorgegebenen Frist. Es werden ihm jedoch dafür keine Punkte erlassen. Wird die Teilnahmebescheinigung am Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt, muss die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Der Kraftfahrer muss darauf hingewiesen werden, dass die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten entzogen wird und dass er freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Durch die Teilnahme an dieser verkehrspsychologischen Beratung kann der Kraftfahrer 2 Punkte abbauen.
Bei 18 Punkten muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine Neuerteilung darf frühestens nach einer Wartefrist von 6 Monaten erfolgen, beginnend mit dem Datum, an dem der Führerschein abgeliefert wird. Vor Neuerteilung ist in der Regel eine positive MPU erforderlich.
Außerdem werden die Punkte gelöscht,
cu
Wolfo, der nie besoffen fährt.
Geändert von bolban (04.12.06 um 17:49 Uhr) Grund: Rechtschr.
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„ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "
Zitat:
Jeder Kraftfahrer kann Punkte in der Verkehrssünderkartei löschen lassen. Für Dabei gilt es folgendes zu beachten:
Bei 1 - 8 Punkt(en), kann er einmal innerhalb von fünf Jahren 4 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer besucht.
Bei 9 - 13 Punkten kann er einmal innerhalb von fünf Jahren 2 Punkte abbauen, wenn er freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer besucht.
Die beiden vorstehenden Regelungen gelten nicht für Fahranfänger während der Probezeit, bei denen aufgrund zweier weniger schwerwiegender Verstöße (B-Verstöße) oder einem schwerwiegenden Verstoß (A-Verstoß) ein Aufbauseminar von der Behörde angeordnet wurde. In einem solchen Aufbauseminar für Fahranfänger können keine Punkte getilgt werden. Außerdem kann nach Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger erst frühestens nach 5 Jahren freiwillig ein Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer zum Punkteabbau gemacht werden.
Bei 8 - 13 Punkten muss die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheininhaber so früh als möglich informieren und verwarnen und ihn auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar für mehrfach auffällig gewordene Kraftfahrer hinweisen.
Bei 14 - 17 erfolgt eine Anordnung der Behörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer innerhalb einer vorgegebenen Frist. Es werden ihm jedoch dafür keine Punkte erlassen. Wird die Teilnahmebescheinigung am Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt, muss die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Der Kraftfahrer muss darauf hingewiesen werden, dass die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten entzogen wird und dass er freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Durch die Teilnahme an dieser verkehrspsychologischen Beratung kann der Kraftfahrer 2 Punkte abbauen.
Bei 18 Punkten muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine Neuerteilung darf frühestens nach einer Wartefrist von 6 Monaten erfolgen, beginnend mit dem Datum, an dem der Führerschein abgeliefert wird. Vor Neuerteilung ist in der Regel eine positive MPU erforderlich.
Außerdem werden die Punkte gelöscht,
Genau hier stehtv alles drinne.
Wäre nur noch der Preis bei 14-17 Punkte Ca 650 € für Aufbauseminar und ca 55o€ Für Gutachten beim Verkehrspsychologen deiner Wahl.
Hatte mal im Sommer 2000 einen Punkt wegen fahrens ohne Gurt und etwa vor 2 Jahre 2 Punkte für überhöhte Geschwindigkeit bekommen.
Sind die jetzt inzwischen raus in Flensburg oder bleiben die weiter drin.
Hatte mal gehört wenn man sich nichts zu schulden kommen läßt, werde die nach 2 oder 3 Jahren automatisch gelöscht. Ist da was dran?
Dein Geld ist nicht weg - es hat nur jemand anderes.
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„ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "
Also habe ich jetzt 3 Punkte und könnte die mit einem Aufbauseminar für 550 Euro löschen? Gottes willen.
Ich hatte gehört wenn man an einer Verkehrsteilnehmerschulung teilnimmt kann man Punkte löschen. Die gab es mal für 10 euro glaube ich.
Kennt eigentlich jemand die Seite von Flensburg wo man seine Punkte einsehen kann, bzw. den "Kontostand" abfragen kann?
Dein Geld ist nicht weg - es hat nur jemand anderes.