Da es sich um Bestand handelt und damit die erste Etage schon vorhanden war sehe ich dort keinen Anlass für eine Nutzungsänderung.
Außerdem sind Ver-und Entsorgungsleitungen vorhanden womit das Gebäude eigenständig genutzt werden kann. Auch wird Eigennutzung und
keine öffentliche Vermietung betrieben. Somit werden auch Mieteinnahmen nicht Einkommensteuerpflichtig.
Letztlich würde ich aber meinen Versicherungsvertreter über die Erstellung einer Wohnung informieren.
Dies wäre für mich der wichtigste Faktor für den neuen Wohnraum.
Gruß haie