Hallo,
ich stelle es mal hier ins K&T ein, weil es nichts mit unserem Board ansich zu tun hat, hier aber User aus allen möglichen Bereichen vertreten sind.
Es geht um einen eventuellen Nutzungsantrag in NRW
Grundstück mit Wohnhaus und einem gemauertem Nebengebäude mit Wasser und Abwasseranschluss.
Im unteren Teil des Nebengebäudes befindet sich eine Garage und ein Hobbyraum Grundfläche ca 35qm²
Im Obergeschoss soll ein Wohnraum mit 1 Zimmer zur privaten Nutzung entstehen.
Fenster ist vorhanden, es geht nur noch um Wärmedämmung und Innenausbau ansich.
Der Wohnraum soll später ca.20qm² groß sein.
Jetzt stellt sich die Frage ob man hier einen Nutzungsänderungsantrag stellen muss ?
Wenn ja ob dies so einfach zu sehen ist ?
interbaufi Tipp:
In NRW bedarf die Nutzungsänderung seit März 2007 in der Regel keiner Baugenehmigung, sondern ist beim Bauaufsichtsamt vor Durchführung der Nutzungsänderung schriftlich anzuzeigen. Wir empfehlen daher, beim Bauaufsichtsamt keinen förmlichen Bauantrag einzureichen, sondern lediglich die Anzeige der Nutzungsänderung nebst den Bauvorlagen, aus denen die Nutzungsänderung hervorgeht.