Zitat Zitat von Musicnapper Beitrag anzeigen
Und warum diese Wortklauberei,weil Blitzströme nicht genormt sind ,selbst 100 KA sind nur eine Annahme ,es können auch mehr sein.
Auch genormte Sicherheit ist relativ!
Zitat Zitat von Musicnapper Beitrag anzeigen
sach ich doch
schon mal daran gedacht ,dich ne Tüte Deutsch zu kaufen
Wenn man sich gegenüber anderen Usern als Germanistik-Lehrer gebärdet, sollte man wenigstens wissen, dass Leerzeichen nach den Kommata gesetzt werden.

Zitat Zitat von Musicnapper Beitrag anzeigen
Also langsam ,wenn Du schon von Wirtschaft und Politik keine Ahnung hast ,dann drücke Dich wenigstens bei Fachdiskussionen verständlich aus ,Du hast von "geschütztem Bereich gefaselt" meintest aber "passive Schutzzone der Fassade" im Bezug auf Blitzschutz ,das hätte jeder verstanden .
Herablassende Besserwisserei ersetzt keine Normenkompetenz.

Nix gegen den Begriff passive Schutzzone, der kennzeichnet den Sachverhalt. Nur kommt der Begriff in der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 nicht vor. Hingegen lautet es unter Bild 8 - Bereiche für die Außenmontage von Antennen an Gebäuden, in denen eine Erdung nicht vorgeschrieben ist:

Zitat Zitat von ANMERKUNG 1
Der geschützte Bereich auf der Seite von Gebäuden ist aufgrund der Möglichkeit von seitlichen Einschlägen (siehe IEC 62305-3), auf eine Höhe von bis zu 45 m begrenzt (für Blitzschutzanlagen der Klasse III).
Dumm gelaufen, wer hat da wohl gefaselt?

Wer sein Geld mit Antennenmontagen verdient und sich 2015 noch als Fan technisch überholter F-Aufdrehstecker outet, sollte mal eine Fortbildung besuchen.