Zitat Zitat von Alebi Beitrag anzeigen
Nichts. Ihr wollt es nicht prüfen, ergo auch nicht begreifen. Alles leicht nachprüfbar.
Es brüsten sich zwar einige Leute im Netz, dass sie dann nichts mehr von denen gehört haben, und meinen, nun sei alles gut. Tatsache ist aber, dass nach Ablauf der Fristen keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können und die GEZ 2.0 bis zum Ende der Verjährungsfrist ohne jede Mühe das Geld eintreiben kann. Durch die Verstreichung der Widerspruchsfrist wird nämlich aus einem Bescheid ein Vollstreckungstitel – und der verjährt erst nach 30 Jahren!

Viiieeeel Spaß ihr ganzen Schlaumeier