Wie kann man sich wegen so einem Scheiss nur in die Haare kriegen ?

Ist doch eh nur die tausendfache Wiederholung der Beführworter und der Gegner zum Thema GEZ/Haushaltsabgabe, sozusagen alter Wein in neuen Schläuchen.

@alebi

Dein Schreiben sagt m.E. nur aus, das die Zwangsmassnahmen ruhen bis eine Stellungsnahme des Gläubigers vorliegt. Das ist nur ein formaljuristischer Verwaltungsakt, wo es vermutlich um die Frage geht, darf eine städt. Vollstreckungsbehörde sich zum Inkassodienst eines Beitragsservices machen, ohne das ein Mahnbescheid und damit ein vollstreckbarer Titel erwirkt wurde.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, das die Haushaltsabgabe (als Nachfolger der GEZ), was auch kürzlich noch vom BGH bestätigt wurde, rechtmässig ist.


Im schlimmsten Fall muss der Beitragsservice eben einen Mahnbescheid beantragen, bei Widerspruch klagen oder wenn kein Widerspruch, mit dem erhaltenen vollstreckbaren Titel des Gerichtes einen Gerichtsvollzieher beauftragen der dann versucht beim Schuldner zu pfänden. Diese Kosten kommen neben der Hauptforderung nebenst Zinsen noch drauf.

Also, über was streitet ihr euch ?