Zitat Zitat von Alebi Beitrag anzeigen
Stimmt, du hast große Schwierigkeiten beim lesen.

Zurückgegeben steht im letzten Satz. Zwar nicht im Wortlaut, okay, aber der Sache nach.
Wahrscheinlich denkst du: Okay der Vollstrecker mag jetzt nicht vollstrecken, weil er das nochmal prüfen muss. Nein er muss das, voraus gesetzt alles war Legal und Gesetzeskonform (und alle sind zu Blöd), nicht mehr prüfen. Schließlich hat ihm ein Richter (wer war das eigentlich?) den Auftrag zur Vollstreckung (nach welchem Urteil noch gleich?) gegeben. Hmmm mal überlegen, warum der das jetzt trotzdem zurückgibt... Na lieber nicht, ich weiß ja, das überfordert dich.

"Stellungsnahme des HR als Gläubiger".... Eieiei vielleicht gehst du wirklich nochmal in die Schule, weil lesen, und nicht ...was erfinden, ist existenziell in dieser Welt. Wer diese Aussage im Schreiben findet bekommt Wacheia eine Woche als Azubi.

"Vermutlich ist der Sachverhalt zu komplex für mich." Wenn du es doch einsiehst, warum machst du nicht den Kopp zu?

"Wirst Du das nächste Schreiben des HR oder der Stadt Frankfurt hier auch posten?" Na gerne doch, denn genau um diese Aufklärung geht es mir doch. Extra für Dich. Aber... da wird nichts mehr kommen. (Für dich *Daumendrück)

"was aber nicht daran liegen wird, dass es kein Schreiben geben wird ... ;-)" Tja, ich habe es geschrieben.
Würden mir dann dort als Azubi auch die Grundregeln der Groß- und Kleinschreibung vermittelt? Das gehört ja in gewisser Weise auch zum Themenkomplex "Lesen und Verstehen".

Besonders würden mich allerdings abstruse, vermeintlich juristische Interpretationen von Medizinmännern interessieren.

... und natürlich das Thema der privaten Haftung von Städten bzw. Ämtern. :-)