Würden mir dann dort als Azubi auch die Grundregeln der Groß- und Kleinschreibung vermittelt? Das gehört ja in gewisser Weise auch zum Themenkomplex "Lesen und Verstehen".
Besonders würden mich allerdings abstruse, vermeintlich juristische Interpretationen von Medizinmännern interessieren.
... und natürlich das Thema der privaten Haftung von Städten bzw. Ämtern. :-)
Der Vergleich mit den Steuern hinkt ,laut Rundfunkstaatsvertrag das der Rundfunk nicht aus Steuer ,oder Steuerähnlichen Abgaben finaziert werden ,um nicht in den Verdacht des Staatsrundfunkes zu kommen ,da der Rundfunkbeitrag jetzt aber Steuerähnlich gestaltet wurde ,nam die Kritk zu.
BTW: Bitte achtet doch auf die Boardregeln ,Beleidigungen brauchen wir hier nicht ,auch nicht wenn die Meinungen über den Rundfunkvertrag weit auseinander liegen..Es liegt in der Natur der Sache ,das einer für das, was er nicht will ,nicht gerne zahlt und der Andere die Quelle seines gesetzlich geregelten Wohlstandes verteidigt ,beide Standpunkte sind aus der Sicht des Verteidigers richtig und verständlich.
Nein, so einfach ist das eben nicht.
Warum soll ich für was bezahlen, was ich gar nicht will. Ich muss aber für etwas bezahlen, was ich gar nicht will, und noch nicht mal nutze. Und vergleichen mit Steuern, ist auch falsch, denn da der Zwangsbeitrag ja keine Steuer sein soll. Da ARD ZDF Deutschlandradio eine private Firmenstruktur, eingetragen im Handelsregister (DE 122790216) , und da können sie schreiben was sie wollen, darstellt, ist es de Facto eine Zwangsgebühr. Der Rundfunkstaatsvertrag ist KEIN Vertrag oder Gesetz, oder ähnliches. Die machen sich sogar Strafbar. Wie kann jemand Öffentliches Recht angeben und 2 Seiten weiter nicht rechtsfähig sein? Warum wohl sind die Verantwortlichen nie zu identifizieren? Warum unterschreibt keiner diese Bettelbriefe? Weil keiner so blöd ist und sich selbst haftbar macht! Warum ist der Gläubiger ARD ZDF Deutschlandradio? Der, der die Forderungen beitreibt aber der "Beitragsservice"? Damit der ARD ZDF... niemand ans Bein pinkeln kann. Wer was anderes behauptet hat einfach keine Ahnung. Damit greift das Handelsrecht. Punkt. Alles andere ist gelogen und sind bewusste Fehl- bzw. Falschinformationen. Wer das endlich einsieht und demnach reagiert, wird sehr schnell feststellen, wie der Hase läuft. Nur nicht einschüchtern lassen.
Man kann also ohne Übertreibung sagen, dass diese Nummer hier, staatlich geförderter Betrug ist.
Zum Thema Staat und BRiD gibt es ja gesonderte Threads. Nur nicht voreingenommen sein und der (größtenteils) Medienpropaganda blind vertrauen. Jeder hat die Möglichkeit, meiner Meinung nach sogar die Pflicht, sich selbst zu informieren.
Das ist ja auch dein persönliches Recht, dies toll zu finden und zu zahlen. Aber nicht jeder will das.
Geändert von Alebi (14.06.15 um 09:31 Uhr)
Musicnapper (11.06.15)
Ins Kino gehen steht mir frei. Ich muss das nicht tun wenn ich nicht will.
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Musicnapper (11.06.15)
Musicnapper (11.06.15)
Da entscheiden 10500 leute aus 5000 haushalten was 80 mio. gut finden sollen. Das wären ca 0,13%. Und du bist dir da sicher das die merheit genau das bekommt was sie sehen will?
Da hab ich so meine probleme mit das zu glauben.
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Alebi (12.06.15), Duke (11.06.15), Musicnapper (11.06.15)
@ Humie: Ich antworte dir, da ich weiß, dass dein Hirn da ist wo es hingehört. Das Demokratieverständnis einiger stützt sich auf Wiki. Okay, kann man machen. Aber Lobbyarbeit findet wo statt? Da hat sich dieses Thema normalerweise für mich erledigt. 0,13 (bisschen mehr ist es schon, von mir aus 10% wegen Babys und so... damit es auch jeder versteht ;)) Prozent ist dann für einige Repräsentativ? Gott sei Dank, dass hier noch genügend unterwegs sind, die ihren Kopp nicht nur zum Frisör tragen.
Humie (12.06.15), Musicnapper (12.06.15)
Und?
Ich habe auch keine Entscheidung darüber, ob ich RTL, oder Pro7 will.
Fakt ist, ich muss es bezahlen (bei jedem Einkauf an der Supermarktkasse).
Sind auch Milliardenbeträge jedes Jahr und ich kann mich nicht mal befreien lassen.
Spätestens hier erübrigt sich eine solche Diskussion dann komplett.
Aber zurück zum Ausgangsthema, der Zahlungsweise des Rundfunkbeitrages:
Fakt1: Wer will, kann den Rundfunkbeitrag bei jeder Bank/Sparkasse bar einzahlen, muss aber natürlich die normale Bearbeitungsgebühr der Bank für Bareinzahlungen (liegt zwischen 5€ bis 15€) tragen.
Fakt2: Wer nicht zahlt, dessen Beitragskonto rutscht ins Minus, die Abgabe wird aber (dann mit Säumniszuschlag) auch Rückwirkend über 4 Jahre als Einmalzahlung fällig. Mann zahlt also sogar drauf.
Fakt3: Im Gesetz ist eigentlich (wie bei anderen Steuern & Abgaben) ein Lastschriftverfahren vorgesehen (siehe z.B.: KFZ Steuer)
Fakt4: Wieder mal viel Lärm um nix, die Anti-GEZ Dumpfbacken haben wieder mal eins auf die Fresse gekriegt.
Was Bitteschön sind "Anti-GEZ Dumpfbacken" die GEZ ,gibt es schon Jahre nicht mehr ,Dumpfbacke
immer wie es gerade passt. Und es passt allen weil sie prächtig am System verdienen. Der Bürger zahlt, well er immer für alles zahlt. Das System ist so eingerichtet.
Musicnapper (13.06.15)
Ein immer gern genommenes Argument gegen die Behauptung, die Privatsender wären kostenlos.Ich habe auch keine Entscheidung darüber, ob ich RTL, oder Pro7 will.
Fakt ist, ich muss es bezahlen (bei jedem Einkauf an der Supermarktkasse).
Als würden die Hersteller der Produkte, die für weitaus höheres minütliches Entgelt in den ÖR werben, diese Kosten nicht auf die Verbraucher umlegen.
Wenn Anspruch über Gebühren finanziert wird, sollte man auf Zusatzeinnahmen durch Werbung gänzlich verzichten.
Gruß
Fisher
Iver (13.06.15), Musicnapper (13.06.15)
Wie kann man sich wegen so einem Scheiss nur in die Haare kriegen ?
Ist doch eh nur die tausendfache Wiederholung der Beführworter und der Gegner zum Thema GEZ/Haushaltsabgabe, sozusagen alter Wein in neuen Schläuchen.
@alebi
Dein Schreiben sagt m.E. nur aus, das die Zwangsmassnahmen ruhen bis eine Stellungsnahme des Gläubigers vorliegt. Das ist nur ein formaljuristischer Verwaltungsakt, wo es vermutlich um die Frage geht, darf eine städt. Vollstreckungsbehörde sich zum Inkassodienst eines Beitragsservices machen, ohne das ein Mahnbescheid und damit ein vollstreckbarer Titel erwirkt wurde.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, das die Haushaltsabgabe (als Nachfolger der GEZ), was auch kürzlich noch vom BGH bestätigt wurde, rechtmässig ist.
Im schlimmsten Fall muss der Beitragsservice eben einen Mahnbescheid beantragen, bei Widerspruch klagen oder wenn kein Widerspruch, mit dem erhaltenen vollstreckbaren Titel des Gerichtes einen Gerichtsvollzieher beauftragen der dann versucht beim Schuldner zu pfänden. Diese Kosten kommen neben der Hauptforderung nebenst Zinsen noch drauf.
Also, über was streitet ihr euch ?
Odysseus - König von Ithaka