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Thema: Einstufung öffentlicher Dienst ?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Mod Avatar von crx
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    Einstufung öffentlicher Dienst ?

    Wie erfolgt die Einstufung im öffentlichen Dienst eigentlich ?
    Gibt es hier 100% Vorgaben oder gibt es Spielraum ?
    http://www.spinnes-board.de/vb/signaturepics/sigpic7291_13.gif

  2. #2
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    AW: Einstufung öffentlicher Dienst ?

    Es gibt eine Arbeitsplatzbeschreibung und die ist bindend, einen Spielraum gibt es nur beim arschkriechen oder wenn du einen Fürsprecher hast.
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    crx (17.05.14), lars.berlin (16.05.14)

  4. #3
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    AW: Einstufung öffentlicher Dienst ?

    Ich bin ja echt nicht habgierig, aber ... Pfff was die mir mit über 20 Jahen Berufserfahrung angeboten haben ... wtf
    Da war ich schon leicht schockiert ... Lohngruppe 7 und Stufe 2 :-( 1.5h Anfahrt mit dem PKW Bahn = 2.5h ...

    Da wäre ich früher nicht für aufgestanden ...

    Klar ich habe keine große Wahl, nehmen oder absaufen ... aber das wird nicht lustig :-(
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  5. #4
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    AW: Einstufung öffentlicher Dienst ?

    Sei froh das du 7.2 bekommen hast, da sind deine 20 Jahre schon bei .

    Wobei 7.1 hier knapp 2000€ sind .

    Aber wenn du die Probezeit bestehst und keine goldenen Löffel klaust haste bis zum Ende einen Arbeitsplatz um denen dich viele beneiden werden.
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  6. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Duke für den nützlichen Beitrag:

    crx (18.05.14), lars.berlin (18.05.14)

  7. #5
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    AW: Einstufung öffentlicher Dienst ?

    Es ist zu unterscheiden zwischen einem kommunalen Arbeitgeber und dem Bund.

    Ist der Arbeitgeber ein kommunaler Argeitgeber, gilt § 16 Absatz 2 TVöD (VKA).

    Danach wird einschlägige Berufserfahrung zwingend angerechnet (bis zur Stufe 3).


    Beim Arbeitgeber Bund gilt § 16 Absatz 3 TVöD (Bund).

    Danach werden Mitarbeitende, mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung der Stufe 3 zugeordnet.

    Der Stufe zwei werden Mitarbeitende mit mindestesn einem Jahr aber weniger als drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung zugeordnet.


    Oder ist das Land der Arbeitgeber?

    Dann gilt der TV-L.

  8. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu wacheia für den nützlichen Beitrag:

    Bobby (17.05.14), crx (18.05.14)

  9. #6
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    AW: Einstufung öffentlicher Dienst ?

    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Es ist zu unterscheiden zwischen einem kommunalen Arbeitgeber und dem Bund.

    Ist der Arbeitgeber ein kommunaler Argeitgeber, gilt § 16 Absatz 2 TVöD (VKA).

    Danach wird einschlägige Berufserfahrung zwingend angerechnet (bis zur Stufe 3).


    Beim Arbeitgeber Bund gilt § 16 Absatz 3 TVöD (Bund).

    Danach werden Mitarbeitende, mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung der Stufe 3 zugeordnet.

    Der Stufe zwei werden Mitarbeitende mit mindestesn einem Jahr aber weniger als drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung zugeordnet.


    Oder ist das Land der Arbeitgeber?

    Dann gilt der TV-L.

    Öhhh es ist eine technische Hochschule ...
    Sorry komme gerade kaum in s Inet ...
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