bei stromzählern gibt keine pflicht zum regelmäßigen wechsel wie bei wasseruhren (kalt alle 6 jahre und warm alle 5 jahre ) . also entspannen und gut ist
bei stromzählern gibt keine pflicht zum regelmäßigen wechsel wie bei wasseruhren (kalt alle 6 jahre und warm alle 5 jahre ) . also entspannen und gut ist
rächtschraibfela
hier mal ein Auszug der Eichdirektion Nord
5. Eichgültigkeit
Die Eichung gilt nicht unbegrenzt. Für die am häufigsten vorkommenden Zählerbauarten
(Einphasen- und Mehrphasenwechselstromzähler mit Induktionsmesswerk einschließlich
Doppeltarifzähler, die seit dem 1. Januar 1954 hergestellt worden sind) beträgt die Gültigkeitsdauer
der Eichung 16 Jahre. Sie kann darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen
für diese Zählerbauarten um jeweils 5 Jahre verlängert werden, wenn vor Beendigung
der Gültigkeitsdauer der Eichung die Messrichtigkeit der Zähler durch eine Stichprobenprüfung
der Eichbehörde oder einer Prüfstelle bestätigt worden ist. Da die Jahreszahl
des Hauptstempels der stichprobengeprüften Zähler nicht verändert wird, muss im Einzelfall
die tatsächliche Eichgültigkeitsdauer des stichprobengeprüften Zählers vom Messgerätebesitzer
nachgewiesen werden. Für andere Elektrizitätszähler und Zusatzeinrichtungen
wie z.B. Maximum-, Überverbrauch- und Sondertarifmessgeräte sowie Messwandlerzähler,
sind die Fristen in der Eichordnung unterschiedlich geregelt. Messwandler haben eine unbefristete
Gültigkeitsdauer der Eichung.
Gruß gasometer74
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tja ... dumm ist nur das meiner einer wohnungszähler seit 1988 sein unbekümmertes dasein fristet .... nix mit wechseln und/oder eichen ...
also was da steht ist im gegensatz zu den zwingend vorgeschriebenen wechselzyklen bei wasseruhren mumpitz weil ausnahmen die ausnahmen bestimmen
daher bitte mein posting richtig lesen und auch deuten können .
es besteht keine feste wechselfrist bei stromzählern wie sie es bei wasseruhren gibt !
basta uns fertig !
rächtschraibfela
Der Bayer (20.09.13)
@ wegomyway
ich habe schon richtig gelesen!!
Die gesetztliche Eichfrist beträgt wie schon beschrieben 16 Jahre, diese Frist kann auf den Wunsch des Versorger um 5 Jahre verlängert
werden,wenn der Versorger beim Eichamt eine sogannte Stichprobenprüfung für die eingebaute Zählerserie beantragt z.B 10000 Stück im Netz
1000 Stück werden ausgelost und in einer engen Zeitspanne gewechselt und auf den direkten Weg an das Eichamt überführt.
Wenn die Fehlerquoute i.O können die anderen Zähler hier also 9000 Stück im Netz für weitere 5 Jahre verbleiben und der Kunde merkt nichts von einer Prüfung aber der Zähler hat ein gültige Eichung dies hinterlegt im Abrechnungssystem des Versorger. Der Versorger kann solche Stichproben mehrmals wiederholen so das das Alter der Zähler 16/21/26/31usw. erreichen können.
Da dein Zähler nun 25 Jahre im Netz ist und die Zählerserie schon 2 Stichproben hinter sich hat, ist die Wahrscheinlichkeit groß das er nächstes Jahr ausgetauscht wird außer großer Versorger/Stadtwerk möchte weiter Verlängerung um Kosten der Zählerwechsel zu sparen.
Anmerkung eine Eichung des Zähler erfolgt nicht vor Ort.
Gruß gasometer74
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Der Bayer (20.09.13)