Das ist immer so lange gequirrlte Scheisse wie es nicht zu deinem eigenen Problem geworden ist.
Das Fenster des Kinderzimmer meiner 3 jährigen Tochter mündet leider auf einen Balkon, der auch durch den Nachbarn genutzt wird.
In der Mitte ist eine Trennung durch eine Stahlwand eingebaut.
Ungünstigerweise belüftet die normale Windbewegung diesen Balkon nicht - so das der Rauch des Nachbarn konstant vor dem Kinderzimmerfenster steht.
Weiterhin scheint er die Asche längere Zeit zu sammeln, so das auch wenn er nicht raucht es ständig nach kalter Asche riecht.
Während im Winter noch Stosslüftung die Sache erträglich macht - so ist eine vernünftige Belüftung im Sommer eigentlich nicht möglich.
Aufgrund der Intensität geht es hier nicht nur um Geruchsbelästigung - sondern quasi im Passivrauchen während des Schlafes.
Das ist für mich nicht akzeptabel. Allerdings suche ich weniger eine Mietminderung, sondern eine Lösung dieses Problems.
Das der Nachbar rauchen darf - ist mir klar, das tue ich selbst - allerdings nicht auf dem Balkon (sondern auf der Terasse eine 1ET drunter), ich sehe da eher den Vermieter irgendwie in der Pflicht.
Interessant ist diesbezüglich das Urteil alle Male - da ich zu solchen Fällen keine Rechtsprechung finden konnte. Zumindest
bei der Argumentation mit dem Vermieter - wenn denn irgendeine eine bauliche Veränderung möglich wäre.
(mir ist noch keine eingefallen, ausser Klimaanlagen und Luftschläuche *lol*). kann das Urteil hilfreich sein.