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Thema: Nachbarliches Rauchen auf dem Balkon berechtigt zu einer Mietminderung von 5 %

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  1. #1
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    AW: Nachbarliches Rauchen auf dem Balkon berechtigt zu einer Mietminderung von 5 %

    Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
    Und was ist mit Deo oder Parfüm, was mir durch die Haustür entgegenwabert?

    Darf ich da den Verursacher verklagen?

    Nein, aber du kannst mal neue Türgummies einziehen, dann löst sich dein Problem von alleine und sogar dein Dunst bleibt drin.
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  2. #2
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    AW: Nachbarliches Rauchen auf dem Balkon berechtigt zu einer Mietminderung von 5 %

    Zitat Zitat von zikzak Beitrag anzeigen
    Was eine gequirrlte Scheisse bei Gericht verhandelt werden muss!
    Demnächst darfste nicht mehr auf deinem eigenem Kloo kacken . . .
    Das ist immer so lange gequirrlte Scheisse wie es nicht zu deinem eigenen Problem geworden ist.

    Das Fenster des Kinderzimmer meiner 3 jährigen Tochter mündet leider auf einen Balkon, der auch durch den Nachbarn genutzt wird.
    In der Mitte ist eine Trennung durch eine Stahlwand eingebaut.
    Ungünstigerweise belüftet die normale Windbewegung diesen Balkon nicht - so das der Rauch des Nachbarn konstant vor dem Kinderzimmerfenster steht.
    Weiterhin scheint er die Asche längere Zeit zu sammeln, so das auch wenn er nicht raucht es ständig nach kalter Asche riecht.
    Während im Winter noch Stosslüftung die Sache erträglich macht - so ist eine vernünftige Belüftung im Sommer eigentlich nicht möglich.

    Aufgrund der Intensität geht es hier nicht nur um Geruchsbelästigung - sondern quasi im Passivrauchen während des Schlafes.
    Das ist für mich nicht akzeptabel. Allerdings suche ich weniger eine Mietminderung, sondern eine Lösung dieses Problems.
    Das der Nachbar rauchen darf - ist mir klar, das tue ich selbst - allerdings nicht auf dem Balkon (sondern auf der Terasse eine 1ET drunter), ich sehe da eher den Vermieter irgendwie in der Pflicht.

    Interessant ist diesbezüglich das Urteil alle Male - da ich zu solchen Fällen keine Rechtsprechung finden konnte. Zumindest
    bei der Argumentation mit dem Vermieter - wenn denn irgendeine eine bauliche Veränderung möglich wäre.
    (mir ist noch keine eingefallen, ausser Klimaanlagen und Luftschläuche *lol*). kann das Urteil hilfreich sein.
    Geändert von nul0000 (01.02.13 um 23:38 Uhr)
    --------------------------
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  3. Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu nul0000 für den nützlichen Beitrag:

    Duke (01.02.13), rqs (02.02.13)

  4. #3
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    AW: Nachbarliches Rauchen auf dem Balkon berechtigt zu einer Mietminderung von 5 %

    Zitat Zitat von sv1912 Beitrag anzeigen
    Wo liegt da der Unterschied wenn du unter den Balkon rauchst,dann kannste auch oben rauchen,
    irgendwie wird immer jemand belästigt.Baut euch doch im Garten eine Raucherlaube,könnte mit
    der Nachbarin sogar Spass machen.
    Es ist ein Unterschied ob Du nur riechst das jemand irgendwo raucht (darüber rede ich nicht) - oder ob Du das Fenster nicht öffnen kannst weil auf dem Balkon der Dunst steht.
    Wenn ich das Fenster offen lasse - entspricht das quasi dem Rauchen im Zimmer - sämtliche Textilien nehmen bereits den Geruch an - als ob er direkt im Zimmer rauchen würde.
    Das ist einfach baulich extrem ungünstig geraten, tatsächlich ist die Distanz vom Kinderbett bis zum Raucher dadurch kleiner als 3m. Selbst bei Wind bläst dieser zwar
    an der Häuserfront vorbei, aber nicht in den Balkon.

    @Wintergarten: Tatsächlich habe ich überlegt den Balkon verglasen zu lassen - allerdings wäre damit auch jegliche Belüftung erledigt.

    Der Nachbar ist ein alter dauer röchelnder Langzeitarbeitsloser mit sagen wir mal - schweren Kommunikationsdefiziten - aber zahlreichen Talenten.
    Er kann z.B. verstopfte Badewannenabflüsse selbst gängig machen - leider in die Etage darunter, und damit auch teilweise in meine Küche.
    Auch nutzt er gern eine Sonnenmarkise - da er nichts festes anbohren kann - mit massiven Stahlstützen die zwischen Boden und Decke geklemmt werden.
    Letztes Jahr fiel ihm eine davon runter auf meine Terasse - ein Glück das dort gerade kein Kind spielte, für meinen Gartenschrank war es der letzte Tag.

    Als ich meine übrigens angebohrt habe - da war das am 1. Mai - da gab es genau einen Nachbarn der sich über die Ruhestörung am Feiertag bei mir beschwert hat,
    nun ratet mal wer und wieso ich ihn auf die unglaubliche Ironie in seiner Beschwerde am Tag der Arbeiterbewegung hinweisen musste, obwohl ich glaube das hat er gar nicht verstanden.

    Man könnte noch erwähnen das er sich trotz schwerer Defizite mehrfach repliziert hat, er benötigte 5 Versuche bis zum ersten gesunden Kind.
    Die anderen werden tagsüber von staatlichen Institutionen betreut - er schafft das nicht (4 sind geistig behindert).

    Kurzum - dieser Mann macht eigentlich allen ständig viel Freude, diese Sorte von Mensch die den Mund nicht zum Grüßen aufbekommt.
    Worauf ich hinaus will - nein kein gemeinsames Raucherzelt mit ihm bitte - der Weg dahin wäre ihm ohnehin zuviel (und das kann man auch nicht wirklich verlangen).
    Er soll rauchen bis er umfällt - bis dahin finde ich hoffentlich eine bauliche Lösung, an der sich der Vermieter sicher bereitwillig beteiligt.
    Geändert von nul0000 (03.02.13 um 02:00 Uhr)
    --------------------------
    DM7025+DM8000

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