Hallo
Wichtig ist ja was in der schriftlichen Bestätigung
des ABO Auftrags steht .
Man hat ja auch ein Wiederrufsrecht :
Freundliche Grüße , greggySie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne
Angabe von Gründen in Textform ( z.B.Brief , Fax , E-mail )
oder -
wenn ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird -
durch Rücksendung der Sache wiederrufen .
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