Änderungen nach aktueller DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-10:
- Die Köpfe von Tiefenerdern mit 1 x 2,5 m und 2 x 1,5 m Standardlänge sind in Angleichung an die Blitzschutznormenreihe DIN EN 62305 um 0,5 m unter Grund zu versenken. Bereits dem niveaugleichen Einprügeln von Kreuzerdern aus St/tZn mit Schlegel waren mit Vibrationshammer professionell eingetriebene Erdspieße vorzuziehen.
- Die verbale Kryptik um das temporäre Verbot und erneute Zulässigkeit von 16 mm² Cu in mehrdrähtiger Ausführung ist definitiv beseitigt. Wie in der Blitzschutznorm bei weniger als 3 Ableitungen müssen Verbinder für einzelne Erdungsleiter auch bei leichter zu fixierenden Einzelmassivdrähten nach Prüfnorm Klasse H = 100 kA zertifiziert sein. Banderdungsschellen und Haupterdungsschienen die nur für Starkstromanwendungen nach VDE 0100 konzipiert sind, erfüllen nicht die Anforderungen für Blitzschutzpotenzialausgleich.
- Bei Direkterdung an intakte und normkonforme Blitzschutzanlagen (= Aufgabenbereich für vom VDE oder VdB geprüfte Blitzschutzfachkräfte!) ist der Antennenträger zusätzlich mit einem PA-Leiter ≥ 2,5 mm² Cu (geschützt) bzw. 4 mm² Cu (ungeschützt) mit der geerdeten Haupterdungsschiene zu vermaschen. In der Normausgabe von 2011-06 war noch irrtümlich ein PA-Querschnitt von 16 mm² Cu genannt worden, was eigentlich ein Corrigendum erfordert hätte.
Es gibt bislang keinen zertifizierten Verbinder um 16 mm² Kupferdrähte normkonform und korrosionsverträglich an feuerverzinkte Kreuzerder anzuschließen.