Die Normkonformität der Erdleiter für Haushaltsantennen ist in der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 geregelt. Für alle welche die Norm nicht verfügbar haben zitiere ich von Seite 45:
Das besagt lediglich, dass die Anschlussbauteile und Verbinder in Prüfklasse L einen Stoßstrom Imax von 50 kA (W/R = 0,63 MJ/Ω) und in Prüfklasse H ein Imax von 100 kA (W/R = 2,5 MJ/Ω), jeweils mit td ≤ 2ms, aufweisen müssen. Dass ein 16 mm² Cu massiv oder grob mehrdrähtig für 200 kA blitzstromtragfähig ist wurde bereits erwähnt.11.3.2 Erdungsleiter
Nach EN 50164-1 und EN 50164-2 müssen Klemmen und Drähte für Blitzströme ausgelegt sein.
Die brandneue DIN EN 62561-1 VDE 0185-561-1:2013-02 liegt mir noch nicht vor, DIN EN 50164-1 und -2 (VDE 0185-201):2009-03 dürfen noch bis 16.03.2015 angewendet werden.
Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt, siehe das PDF zur VDE 0855 kleiske.de/body_fachinformation.htm. Am 11.12.2012 hat die zuständige DKE-Kommission auf Antrag von Heinz Kleiske eine Modifizierung dieser kryptischen Norm-Formulierung beschlossen. Du darfst mir die Fakten glauben, ich habe selbst seit Inkrafttreten der EN 60728-11 (VDE 0855-1):2005-10 bis zur aktuell gültigen Ausgabe von 2011-06 streng darauf geachtet, dass bei Haushaltsantennen nur noch ein Einzelmassivdraht verwendet wird, obwohl die mehrdrähtige Ausführung (mit 7 x 1,7 mm) nach Blitzschutznormen der Reihe DIN EN 62305 weiterhin zulässig war.Der Erdungsleiter muss geradlinig und senkrecht geführt werden, damit so ein möglichst kurzer und direkter Weg zur Erdungsanlage gewährleistet ist.
Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer isoliert oder blank, oder 25 mm² Aluminium, isoliert, oder 50 mm² Stahl. Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die sich untereinander nicht korrosiv verhalten.
Feindrahtleiter dürfen nicht als Erdungsleiter verwendet werden. Sie sind nur für Leiter erlaubt, die keine Blitzströme führen.