Dieser Beitrag wurde in erkennbar bester Absicht erstellt, enthält aber einige normativ und technisch überholte Vorgaben und auch einige schon damals unrichtige Darstellungen die man berichtigen sollte. Da Bilder mehr als Worte besagen hänge ich einige Folien an.
Nur einige Beispiele:
- Der nicht erdungspflichtige Schutzbereich der Fassade beginnt zwar unterhalb der Traufe mit 2 m Abstand, bei Montage auf der Giebelseite sind aber -rechtwinklig gemessen-2 m Abstand zur Dachkante maßgeblich und dort auch eine nicht erdungspflichtige Montage oberhalb der Dachrinne möglich.
Schutzbereich Fassade{Fo1].jpg Schutzbereich Fassade{Fo2].jpg
- Auch ein grob mehrdrähtiger 16 mm² Cu-Leiter ist für 200 (!) kA blitzstromtragfähig.
DIN EN 62305 Tabelle-D.3.jpg
Er wurde in der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2005-10 wegen der schlechter beherrschbaren elektrodynamischen Kräfte verboten. In der Normausgabe von 2011-06 wird ein Einzelmassivdraht als geeignet bezeichnet, aber nur noch die feindrähtige Ausführung explizit untersagt. Die zuständige DKE-Kommission hat am 11.12.12 eine Änderung dieser wachsweichen Formulierung beschlossen. Mit blitzstromtragfähigen Verpresskabelschuhen oder Anschlussbauteilen mit Kastenklemmen nach EN 50164-1 und -2 ist die mehrdrähtige Ausführung wieder zulässig, ein Einzelmassivdraht bleibt auch mit stabilen Erdschellen weiterhin vorzuziehen.
- Erdungsschienen sind im Zeitalter von drei- und vierfach geschirmten Antennenkabeln nicht mehr zeitgemäß.
LPS-Erdung-PA Fo8_rmm.JPGLPS-Erdung-PA Fo9_rmm.JPG
- Der Absatz "Antenne im ungeschützen Bereich "(Antenne liegt nicht im Schutzbereich einer Fangleitung)" gehört komplett überarbeitet. Mit isolierten GFK-Distanzhaltern kann man eine Fangstange statisch vertretbar auf normkonformen Trennungsabstand anbringen, aber doch keine Antennen.
LPS-Erdung-PA Fo2_rmm.jpg LPS-Erdung-PA Fo3_rmm.jpg LPS-iso [Fo52_rmm].jpg LPS-iso [Fo53_rmm].jpg
PS: Gehe ich recht in der Annahme, dass der Thread vom geschätzten User Lutz erstellt wurde?