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Thema: Rechtsgundlage bei Garantiefällen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Nachdem es hier immer wieder um "Recht" geht...

    Ich will ja jetzt keinen Essig ins Wasser gießen,

    auch keine fleißigen Helfer beleidigen...dennoch:


    Sämtliche hier erteilten Rechtsauskünfte

    sind als unverbindlich zu betrachten!


    Es kann sich nur um eine rechtliche Orientierung handeln.



    Also nehmt das Gelesene bitte erst dann für bare Münze,

    wenn sich die Orientierung in tatsächliche Klarsicht verwandelt hat.


    Notfalls auf dem Gerichtswege,

    aber dafür gibt es andere Foren.


    Unverbindlichen Gruß

    vom Bobby

  2. #2
    ÖR Befürworter
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    Avatar von buedi30
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    Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
    Ich will ja jetzt keinen Essig ins Wasser gießen,
    auch keine fleißigen Helfer beleidigen...dennoch:
    Sämtliche hier erteilten Rechtsauskünfte
    sind als unverbindlich zu betrachten!
    Es kann sich nur um eine rechtliche Orientierung handeln.

    Also nehmt das Gelesene bitte erst dann für bare Münze,
    wenn sich die Orientierung in tatsächliche Klarsicht verwandelt hat.
    Notfalls auf dem Gerichtswege,
    aber dafür gibt es andere Foren.
    Unverbindlichen Gruß
    vom Bobby
    Hallo Bobby, ich hoffe das das jedem einzelnen User hier (egal bei welchen Anfragen) bewusst ist. Ich werde bestimmt nich vor Gericht ziehen und mich auf die Rechtsauskunft eines MOSC Forums berufen. ;-)
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