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Thema: Rechtsgundlage bei Garantiefällen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo Hawak,

    Deine Ausführungen sind (leider) nicht zutreffend.

    Ein Handwerker (wird ab einer bestimmten Rechnunssumme) immer die Materielien (Receiver, Fenster, komplettes Hochhaus....) getrennt aufführen,weil das Finanzamt dies so vorschreibt.

    Trotzdem ist der Anprechpartner der Handwerker (für Monatge und Geräte) und nicht der Hersteller von den gelieferten Materialien.


    Gruss Urmel

  2. #2
    Stammuser Avatar von ulli17
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    Da muß ich Urmel recht geben.
    Wenn ein dem Kunden verkauftes Gerät kaputt geht, tausch ich als Handwerker das beim Großhandel, da wo ich es gekauft habe um.
    Anfahrt, Transport und wieder Anbau gehen zu Lasten des Handwerkers. Die Kosten muß er selbst tragen.
    Dafür aber hab ich ihm das Gerät ja teurer verkauft als ich es beim Großhandel bekommen habe.
    Ich kenne eine Elektrikerfirma, da bekommt der Chef 25% Rabatt beim Einkauf. Diesen Rabatt gibt er aber nicht an den Kunden weiter. Der bleibt ihm als Gewinn.
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