Hi,
dazu muss zuerst festgestellt werden:
- handelt es sich um Garantie oder (gesetzliche) Gewährleistung?
- gibt es vertragliche Vereinbarungen, z.B. Wartungsvertrag?
- wurde das Gerät im Rahmen eines Werkvertrags abgenommen?
Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass Mängelbeseitigung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung natürlich auch handwerkliche Tätigkeiten einschliesst.
Falls es sich um einen (quasi freiwilligen) Garantiefall handelt, sind oft nur die sachlichen Teile (Geräte, Maschinen, Materialien) entsprechend gesichert und die Dienstleistung muss bezahlt werden. Das ist aber in der Regel (s.o.) Vertragssache.