Frage an Autofahrer, Falschparker und Rechtsexperten!

Morgen,
aufgrund der schlecht geräumten Nebenstraßen hatte ich letzte Woche auf dem Kundenparkplatz eines nahe gelegenden ********ers geparkt.
Am anderen Morgen gab es nun ein "Knöllchen" von einer Parkraumüberwachungsfirma im Auftrag des Eigentümers/Pächters.
Darin der Hinweis ohne notwendige Berechtigung die zulässige Höchstparkdauer überschritten zu haben und dass es eine verbotene Eigenmacht i.S. §858 BGB darstellt. Ich soll mein Fahrzeug umgehend räumen. Soweit seh ich das auch ein.
Allerdings wird verlangt durch Zahlung von 30,- € zu erklären künftig den Parkplatz entsprechend der Benutzerordnung zu benutzen. Dann wird gleich noch mit rechtlichen Schritten und zusätzlichen Kosten bei nicht Bezahlung gedroht.

Das mein Kfz hätte abgeschleppt werden dürfen ist mir bewusst, aber "Knöllchen" von Privat?


PS. Im Kleingedruckten gleich noch auf die Möglichkeit hingewiesen auf diesem Grundstück einen Stellplatz dauerhaft anzumieten.