Hier hab ich was gefunden. In diesem Blog äußert sich auch die besagte Parkraumüberwachungsfirma mit W und x im Namen. Z.B. im Post #651, 654.
"Obwohl uns Gerichte in verschiedenen Urteilen bestätigt haben, dass die Erhebung einer Vertragsstrafe von 30,- Euro rechtens ist..."
"Das wir die Vetragsstrafen nur teilweise einklagen und es oftmals bei Mahnschreiben belassen, liegt nicht an der Unrechtmäßigkeit der Forderung, sondern am unverhältnismäßig hohen Aufwand einer Klage. Darauf verlassen sollte man sich aber nicht…"
Schilder sind auf dem Parkplatz natürlich aufgestellt, ob da allerdings was von 30 € steht muss ich mal checken.






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