Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
Ist keine Ordnungswidrigkeit, da Privatgrund, also keine Verjährung nach drei Monaten, sondern regelmäßige Verjährung nach 195 BGB, also drei Jahre.
Hank, Du hast das Kohl'sche Prinzip für Dich entdeckt, wär hätte das gedacht
Ist es nicht so, wenn 3 Monate nichts kommt...?

privat oder nicht, die können doch nicht nach 2,5 Jahren ankommen und

sagen " sie hatten damals" etc...ist doch Doof