Also im Grundsatz ist das ja eine Generalverdächtigung (man geht von Urheberrechtsverletzungen aus) mit einer pauschalen Zwangsabgabe (mein älterer Vater wird bspw. keine CD/DVD mit seinem neu angeschafften Laptop brennen)!
Also wenn man auf der einen Seite eine Vorsorgegebühr abzockt, dann dürfte es auch kein Urherrechtsverstoß mehr geben. Ansonsten soll mir mal bitte einer erzählen wieso diese Abgabe dann zu entrichten wäre, wenn ich an der Kasse schon meine Tantiemen an den Künstler zahle??