Nö.
Bei Werken mit Kopierschutz nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers:
Klick















Nö.
Bei Werken mit Kopierschutz nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers:
Klick
"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
Heiner Geissler

















Also im Grundsatz ist das ja eine Generalverdächtigung (man geht von Urheberrechtsverletzungen aus) mit einer pauschalen Zwangsabgabe (mein älterer Vater wird bspw. keine CD/DVD mit seinem neu angeschafften Laptop brennen)!
Also wenn man auf der einen Seite eine Vorsorgegebühr abzockt, dann dürfte es auch kein Urherrechtsverstoß mehr geben. Ansonsten soll mir mal bitte einer erzählen wieso diese Abgabe dann zu entrichten wäre, wenn ich an der Kasse schon meine Tantiemen an den Künstler zahle??
DM900 UHD @OE2.5 (Newnigma²)

















Tja, wenn man sich mal anschaut, auf was wir bereits seit langem pauschale Urheberrechtsabgaben zahlen, ist die neue 'Einigung' bei PCs gar nicht so ungewöhnlich.
Sämtliche Medien (CD/DVR Rohlinge, Kassetten, sogar Tonbänder etc.) und Geräte (Kopierer, Scanner, MP3-Player, Brenner usw. usw.), die eventuell dazu verwendet werden können, Kopien oder Abzüge von urheberrechtlich geschütztem Material her zu stellen, unterliegen der pauschalen Abgabe schon seit Jahren/Jahrzehnten.
Ist halt für die VWG's ein Dukaten-Esel...![]()















"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
Heiner Geissler