Falsch !!!
Merke:
Angebote welche geeignet sind einen Irrtum zu provozieren, stehen nicht unter zivilrechtlichem Schutz. Da in der allgemeinen Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass niemand so bescheuert ist hunderte von Euro für eine leere Pappschachtel hinzublättern, ist dieser Tatbestand gegeben.
Angebotstitel:
"Dreambox 800 HD PVR Original - Karton NEU"
Das liest sich wie:
Ich verkaufe eine originale Dreambox 800 HD PVR mit neuem Karton
Originalkarton ist hier auseinander- und nicht zusammengeschrieben.
Damit ist der Verkäufer geliefert. Durch diese missverständliche Formulierung provoziert er einen Irrtum, um sich einen entscheidenden Vermögensvorteil zu verschaffen. Und es ist dabei sch...egal, was für einen Müll der Verkäufer da noch im nachhinein in seine Tastatur quakt.
Außerdem hat der Käufer noch die Möglichkeit den Kaufvertrag gemäß § 119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) anzufechten.
Es bestehen für Käufer somit auch sehr gute Chancen, dass sie ihr Geld zurückbekommen.







Zitieren
