Letzte Themen:

CS und Umstellung auf Glasfaser, was ändert sich? » Autor (Quelle): sekretär » Letzter Beitrag: Musicnapper Ersatz für Dreambox HD 8000 » Autor (Quelle): haie » Letzter Beitrag: haie Sony Vaio Notebook » Autor (Quelle): efe72 » Letzter Beitrag: efe72 Ruf mich an » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: Duke Ebay Kleinanzeigen » Autor (Quelle): zeus-crew » Letzter Beitrag: Trike HD Plus stellt neuen Empfangsweg vor » Autor (Quelle): Dr.Dream » Letzter Beitrag: rqs Ein Gedicht das (vielleicht) polarisieren wird » Autor (Quelle): Beingodik » Letzter Beitrag: Beingodik Nokia Streaming Box 8000 / 8010 » Autor (Quelle): satron » Letzter Beitrag: satron Fire Stick was geht da ? » Autor (Quelle): crx » Letzter Beitrag: crx 23 Jahre Spinnes-Board » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: DEF
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 27

Thema: Ebay-Leute steigern auf einen Dreamboxkarton

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Mitglied Avatar von kaliber
    Registriert seit
    Oct 2005
    Beiträge
    76
    Danke
    0
    Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0

    Ebay-Leute steigern auf einen Dreamboxkarton

    guck euch das mal an also wer denn karton für das geld käuft ist selber schuld haha

    http://cgi.ebay.de/Dreambox-800-HD-P...item439c19b374
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

  2. #2
    Seniormitglied Avatar von Hansi Müller
    Registriert seit
    Mar 2006
    Beiträge
    208
    Danke
    24
    Erhielt 31 Danke für 15 Beiträge
    FAQ Downloads
    2
    Uploads
    0
    Hallo, ist schon hammer mit dem preis, wer weis bei welchen straßengeschäft später der karton mit minderwertiger ware einem gewinnbringend unter geschoben wird..... mfg hansi müller

  3. #3
    SMember
    Registriert seit
    Feb 2001
    Beiträge
    4.098
    Danke
    86
    Erhielt 213 Danke für 148 Beiträge
    FAQ Downloads
    39
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von Hansi Müller Beitrag anzeigen
    Hallo, ist schon hammer mit dem preis, wer weis bei welchen straßengeschäft später der karton mit minderwertiger ware einem gewinnbringend unter geschoben wird..... mfg hansi müller
    da kommt eine clone rein.

  4. #4
    Seniormitglied Avatar von Hansi Müller
    Registriert seit
    Mar 2006
    Beiträge
    208
    Danke
    24
    Erhielt 31 Danke für 15 Beiträge
    FAQ Downloads
    2
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von teifun68 Beitrag anzeigen
    da kommt eine clone rein.
    Richtig ! mfg hansi müller

  5. #5
    Mitglied
    Registriert seit
    Mar 2004
    Beiträge
    49
    Danke
    0
    Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0
    der Verkäufer hat die ox erneut reingesetzt, vielleicht hat er sich verschätzt bei dem Versuch seine eigen Auktion mit einem Fake-Akkount hochzupuschen

    http://cgi.ebay.de/Dreambox-800-HD-P...item439c217044
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     
    Geändert von Sabecka (18.12.09 um 09:27 Uhr) Grund: Link vergessen

  6. #6
    Stammuser
    Registriert seit
    Oct 2009
    Beiträge
    4
    Danke
    0
    Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0
    Was soll's. Einen Anspruch auf Zahlung haben diese Kartonschieber grundsätzlich nicht.

    Hier kämen § 123 BGB (Täuschung oder Drohung) und § 263 STGB (Betrug) in Betracht. Dabei ist es unerheblich ob dabei erwähnt wurde, dass der Karton leer ist. Der Verkäufer provoziert durch andere missverständliche Beschreibungen den Irrtum und trägt somit entscheidend zur Willensbildung des Käufers bei. Auch eine sich aufschaukelnde Auktion kann den Eindruck erwecken eine entsprechend wertige Ware zu ersteigern.

    Denen die auf sowas hereingefallen sind, empfehle ich eine sofortige Strafanzeige gegen den Kartonschieber. Diese Typen müssen richtig Gegenwind bekommen, damit sie bei Ebay verschwinden.

    Meine persönliche Meinung:

    Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, wenn jemand seinen Originalkarton verkauft. Es gibt genügend, die z.B. wegen besserer Garantieabwicklung einen suchen. Aber solchen Kartonschiebern, gehört ein für allemal das Handwerk gelegt.
    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
    Heiner Geissler

  7. #7
    Stammuser Avatar von TanteBob
    Registriert seit
    Jan 2008
    Ort
    BaWü
    Beiträge
    323
    Danke
    27
    Erhielt 63 Danke für 27 Beiträge
    FAQ Downloads
    3
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von salax Beitrag anzeigen
    Das sollte mal einer bei ebay melden, vielleicht verschwindet das Angebot ja
    salax

    Wieso, die verdienen doch durch sowas mit.
    Das Thema hatten wir hier schon öfters. Ist seit geraumer Zeit ständig bei eBay zu finden.
    Ich überlege mir, ob ich meinen Karton ebenfalls versetzen soll?

  8. #8
    ÖR Befürworter Avatar von buedi30
    Registriert seit
    Dec 2005
    Ort
    Rhein-Main Gebiet
    Beiträge
    1.851
    Danke
    520
    Erhielt 442 Danke für 182 Beiträge
    FAQ Downloads
    3
    Uploads
    0
    Hast Du Dir die Auktion angeschaut????

    Der Verkäufer hat in jedem Satz erwähnt, das es sich nur um einen Karton handelt, dieses in englisch nochmals wiederholt!

    Ich glaube in diesem Fall werden Deine Paragraphen nicht greifen! Denn dort ist keine missverständliche Beschreibung vorhanden und somit ist der Vorwurf des Betrugsversuchs hinfällig!
    DM8000, Panasonic TX47ASW804
    Astra 19,2, 23,5 und Eutelsat 13,0

  9. #9
    Stammuser
    Registriert seit
    Oct 2009
    Beiträge
    4
    Danke
    0
    Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von buedi30 Beitrag anzeigen
    Hast Du Dir die Auktion angeschaut????

    Der Verkäufer hat in jedem Satz erwähnt, das es sich nur um einen Karton handelt, dieses in englisch nochmals wiederholt!

    Ich glaube in diesem Fall werden Deine Paragraphen nicht greifen! Denn dort ist keine missverständliche Beschreibung vorhanden und somit ist der Vorwurf des Betrugsversuchs hinfällig!
    Falsch !!!

    Merke:

    Angebote welche geeignet sind einen Irrtum zu provozieren, stehen nicht unter zivilrechtlichem Schutz. Da in der allgemeinen Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass niemand so bescheuert ist hunderte von Euro für eine leere Pappschachtel hinzublättern, ist dieser Tatbestand gegeben.

    Angebotstitel:

    "Dreambox 800 HD PVR Original - Karton NEU"

    Das liest sich wie:

    Ich verkaufe eine originale Dreambox 800 HD PVR mit neuem Karton

    Originalkarton ist hier auseinander- und nicht zusammengeschrieben.

    Damit ist der Verkäufer geliefert. Durch diese missverständliche Formulierung provoziert er einen Irrtum, um sich einen entscheidenden Vermögensvorteil zu verschaffen. Und es ist dabei sch...egal, was für einen Müll der Verkäufer da noch im nachhinein in seine Tastatur quakt.

    Außerdem hat der Käufer noch die Möglichkeit den Kaufvertrag gemäß § 119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) anzufechten.

    Es bestehen für Käufer somit auch sehr gute Chancen, dass sie ihr Geld zurückbekommen.
    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
    Heiner Geissler

  10. #10
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
    Registriert seit
    Apr 2004
    Beiträge
    11.846
    Danke
    987
    Erhielt 2.067 Danke für 1.024 Beiträge
    FAQ Downloads
    1
    Uploads
    0
    Lesen gefährdet die Dummheit
    MOD by Skulltula's Burning-M.O.S.C.-Board
    „ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "


    Please give me Ayrton Senna back and i'll give you Sebastian Vettel

    THE LEGEND

  11. #11
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
    Registriert seit
    Feb 2001
    Beiträge
    6.734
    Danke
    814
    Erhielt 1.257 Danke für 613 Beiträge
    FAQ Downloads
    1
    Uploads
    0
    Grundsätzlich sind solche Autkionen rechtlich nicht zu beantanden, weil die Kartons stets in der Rubrik "Verpackungen" auftauchen. Moralisch ist das etwas anders. Moral ist aber nicht einklagbar. :-)

    Vorliegende Auktion halte ich jedoch für rechtlich bedenklich, weil das Angebot in der Rubrik "TV-Receiver" zu finden ist. Das ist ein irreführendes Angebot.

    Leider bemerkt der Käufer seinen Irrtum ja erst, nachdem er gezahlt hat. Das heißt, er muss dann versuchen, den Vertrag anzufechten und läuft seinem Geld hinterher.

  12. #12
    Stammuser
    Registriert seit
    Oct 2009
    Beiträge
    4
    Danke
    0
    Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0

    Question

    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich sind solche Autkionen rechtlich nicht zu beantanden, weil die Kartons stets in der Rubrik "Verpackungen" auftauchen.
    Nach welchem gültigen Recht wären sie denn nicht zu beanstanden?
    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
    Heiner Geissler

  13. #13
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
    Registriert seit
    Feb 2001
    Beiträge
    6.734
    Danke
    814
    Erhielt 1.257 Danke für 613 Beiträge
    FAQ Downloads
    1
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von Gus Teutul Beitrag anzeigen
    Nach welchem gültigen Recht wären sie denn nicht zu beanstanden?
    Es gibt kein Recht, in dem steht, was alles nicht zu beanstanden ist. Es gibt nur ein Recht, nachdem etwas zu beanstanden ist.

  14. #14
    Stammuser
    Registriert seit
    Oct 2009
    Beiträge
    4
    Danke
    0
    Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0

    Question

    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Es gibt kein Recht, in dem steht, was alles nicht zu beanstanden ist. Es gibt nur ein Recht, nachdem etwas zu beanstanden ist.
    Ich frage nocheinmal etwas deutlicher:

    Aus welcher Gesetzesgrundlage beziehst Du Deine Aussage?
    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
    Heiner Geissler

  15. #15
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
    Registriert seit
    Feb 2001
    Beiträge
    6.734
    Danke
    814
    Erhielt 1.257 Danke für 613 Beiträge
    FAQ Downloads
    1
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von Gus Teutul Beitrag anzeigen
    Ich frage nocheinmal etwas deutlicher:
    Aus welcher Gesetzesgrundlage beziehst Du Deine Aussage?
    Ich weiß nicht, ob ich Deine Frage richtig verstanden habe.

    Eine Auktion ist m. E. dann nicht zu beanstanden, wenn jemand einen Karton in der Rubrik "Verpackungen" anbietet und im text sogar noch darauf hinweist, dass es sich lediglich um einen Kartin handelt.

    Anfechtbar wegen arglistiger Täuschung ist m. E. eine Auktion, in der besagter Karton z. B. in der Rubrik Sat-receiver angeboten wird. Das gilt bseonders dann, wenn - neben der irrführenden Rubrik - der Angebotstext auch so gefasst ist, dass aus ihm nicht eindeutig bzw. erst auf den zweiten oder dritten Blick (etwa durch unterschiedliche Schriftgrößen, Hervorhebungen u. a.) hervorgeht, dass es sich lediglich um einen Karton handelt.

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Sky Deutschland will Zahl der Sender um ein Drittel steigern
    Von Ratatia im Forum SKY Forum (News)
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 04.04.12, 00:53
  2. eBay: Wie blöd sind manche Leute eigentlich?
    Von wacheia im Forum Klatsch Tratsch + Fun Forum
    Antworten: 27
    Letzter Beitrag: 19.01.09, 07:45
  3. Für einen guten Zweck: Podolskis EM-Hose bei Ebay
    Von fritzmuellerde im Forum SPORT Allgemein
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 10.07.08, 11:16
  4. Leistung steigern mit neuen Grafikkarten-Treibern
    Von pixelmax im Forum Suchen und Finden Download & Starke Links (Rapidshare, Peer2Peer)
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 01.05.08, 03:06
  5. hi leute
    Von theoneandonly im Forum Hi, ich bin Neu Stellt euch vor
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 26.03.07, 23:32

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •