Also, zur Dachrinne findet man tatsächlich unterschiedlichste Aussagen...
Aus einem VDE-Dokument habe ich mal dieses Zitat entnommen:
Quelle: http://www.kleiske.de/vde%200855/vde0855_270506.pdfRegenfallrohre und Dachrinnen sind
als Erdungsleiter dann erlaubt, wenn
sie z.B. hartverlötet und nicht nur gesteckt
sind. Selbstverständlich muss
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das Fallrohr auch über eine zugelassene
Bandschelle (Abb.) mit wirksamer
Fläche von min. 100 cm² an den
o.a. Erder angeschlossen werden.
Demnach sind Dachrinnen und Fallrohre unter bestimmten Bedingungen durchaus für Blitzschutz als Erdungsableiter geeignet.
Ist aber alles sowieso ziemlich fragwürdig, weil das Anbringen einer Fangstange (für den pösen Plitz) samt eventuellem Anschluss an den Erdungsleiter 'Dachrinne' in jedem Fall eine erhebliche bauliche Veränderung wäre, die den Eigentümer sicherlich auf die Barrikaden bringt.
Hast Du überhaupt keine Möglichkeit, die Schüssel woanders - z.B. gegenüberliegende Hausseite - anzubringen?
Gruß