Zitat Zitat von Hank Beitrag anzeigen
Gib dich geschlagen. Er ist dir überlegen.
Ich denke auch das es aufgrund der Aufbewahrung entgegen §36Abs.1 WaffenG nur bei einer Ordnungswidrigkeit bleiben wird.
Der Vater hat nichts anderes begangen ...

Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
Ich fürchte aufgrund der öffentl. Diskussion wird an dem Vater ein Exempel statuiert, mit Ziel, Waffenbesitzer eindringlich zu warnen ihre Waffen sicher zu verwahren.
stranger1
Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass hierfür die rechtliche Grundlage fehlt.

Ich persönlich würde mir auch eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord wünschen ...
Auch wenn diese nur pasiv stattgefunden hat.

Wenn ich meinen PKW nicht abschliesse, bekomme ich auch nur eine Ordnungswidrigkeit ...

Auch wenn Jemand sich das Teil schnappt und in die Menge rast ...