Aber wir streiten doch gar nicht (würde ich nie mit Herrn Teutul), auch wenn er gerade schon wieder meint, mit einem völlig anderen Fall bereits hier den Schuldspruch gefunden zu haben, aber der ergibt sich natürlich aus den Erkenntnissen der Hauptverhandlung und nicht aus irgend einem anderen Urteil. Und um etwaige Missverständnisse auszuräumen: wenn es zur Verurteilung kommt, ich täte es Vater K. gönnen.