Zitat Zitat von Hermann04 Beitrag anzeigen
... eine automatische Vertragsumstellung in einen Standardvertrag nach Ablauf der ersten Mindestlaufzeit vor.

Die werden dann schon frühzeitig über die Umstellung informieren müssen. Andernfalls, wenn jemand dagegen Klagen sollte, wäre diese Klausel mit Sicherheit nichtig. Ich persönlich hätte bei diesem Passus kein Bauchweh.