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Thema: ******* Anbieter gegen CS

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Seniormitglied Avatar von limonadecl
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    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Einsatz von V-Personen und von verdeckt arbeitenden Polizeivollzugsbeamten zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, zu der auch der Rauschgifthandel gehört, notwendig und zulässig ist.

    q: wiki


    Also wir halten fest:
    1) Brummi darf nicht selber anstiften zum Schwarzsehen.
    2) Wenn dieses Delikt Rauschgifthandel gleichgesetzt wäre, würde ich an unserem Rechtssystem ernsthaft zweifeln.

    Man nehme GEZ - Das ist so gar ein in Art und Weise teils staatliches Unternehmen. Habe noch nichts von GEZ V-Männern gehört :-)

    Und GEZ-FAHNDER sind eher arme Irre die sonst nicht aus der Arbeitslosigkeit kämen wenn sie nicht diesen Job machen würden.


    Änderungen in ferner Zukunft ausdrücklich vorbehalten.
    DM900 UHD @OE2.5 (Newnigma²)
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  2. #2
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von limonadecl Beitrag anzeigen
    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Einsatz von V-Personen und von verdeckt arbeitenden Polizeivollzugsbeamten zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, zu der auch der Rauschgifthandel gehört, notwendig und zulässig ist.
    q: wiki
    Also wir halten fest:
    1) Brummi darf nicht selber anstiften zum Schwarzsehen.
    2) Wenn dieses Delikt Rauschgifthandel gleichgesetzt wäre, würde ich an unserem Rechtssystem ernsthaft zweifeln.
    Man nehme GEZ - Das ist so gar ein in Art und Weise teils staatliches Unternehmen. Habe noch nichts von GEZ V-Männern gehört :-)
    Und GEZ-FAHNDER sind eher arme Irre die sonst nicht aus der Arbeitslosigkeit kämen wenn sie nicht diesen Job machen würden.
    Änderungen in ferner Zukunft ausdrücklich vorbehalten.

    Dann will ich mal genauer werden, Anstiftung ist schon mal grundsätzlich nicht, da der Anstifter die Vollendung der Straftat wünscht, hier aber die Tat im Versuchsstadium stecken bleiben soll.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  3. #3
    Stammuser Avatar von chriwi
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    @Stranger1
    Das Sky das nie tun würde sage ich ja genauso, weil es halt auch Juristisch nichts bringen würde.
    Und mit den Sendelizenzen und dem Jugendschutz hast du natürlich auch recht.
    Außerdem: Der Anbieter ist natürlich auch an die AGBs gebunden aber in der Regel an andere Punkte als die Kund, dawird ja klar unterschieden wer zu was verpflichtet ist. Abgesehen davon hat jemand der nur ICS nutzt ja garkeinen Vertrag mit Sky abgeschlossen und somit die AGBs auch nicht explizit akzeptirt.
    .
    tschüs
    chriwi
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    2. : Rotor (43W-42E)
    Mich interssiert nicht wozu etwas gedacht war, sonder was irgendwie damit möglich ist.

  4. #4
    Stammuser
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    halten wir einfach fest ! nicht erwischen lassen oder erst garnicht damit anfangen ;)

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