Thermostatventile alleine reichen nicht aus!!!!!!!
Dieser Abgleich wird übrigens in der verbindlichen VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) DIN 18380 verlangt. Wird er nicht durchgeführt, wirkt sich dies, wenn Sie Mieter sind, auch nachteilig auf Ihre Heizkostenabrechnung≡Heizkostenabrechnung≡
Abgleich heist:
Die Durchlussmenge wird geregelt!
stichwort:
Differenzdruckregler
Strangregulierventiele usw.
Das kann nach VOB auch eine einzelne Partei erzwingen.
Wie gesagt,alles in Ruhe durchlesen,und dann schreiben.