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Thema: Schon wieder ein Vollpfosten bei eBay

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Seniormitglied Avatar von Reus1972
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    Glaube mir wenn ich sage dass der Weg praktikabel ist!
    Hab mit solchen oder ähnlichen Sachen oft zu tun und ich kann auch aus eigener Erfahrung ein Lied davon singen wie Richter zu entscheiden pflegen!

    Oft ist es auch wunschdenken dass ja eigentlich sowas durchgehen sollte weil es ja eigentlich alles FAST richtig geschrieben oder besser gesagt dargestellt ist.

    Entscheidend bei sochen Sachen ist IMMER der Richterspruch!
    Wenn es überhaupt soweit kommt, was ich aber bei solchen Sachen von vornherien ausschliesse. Weil einfach jeder seriöse Anwalt von vornherein seinem Mandanten (dem Verkäufer) abraten würde überhaupt eine Klage einzureichen!
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  2. #2
    Seniormitglied Avatar von Reus1972
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    Entscheidend dabei ist die Tatsache dass das Angebot zumindest in Teilen irreführend ist. Das reicht völlig um dem Kläger (in diesem Fall der Verkäufer) sein Anliegen von jedem mittelmässigen Verteidiger niederzuschmettern!
    So einfach ist das!

    Und eBay! Naja, die gehen den standartmässigen Weg den sie immer gehen und versuchen erstmal die Sache auszusitzen. Werden in der Regel erst dann in dem Masse aktiv wie es ihre eigenen AGB´s eigentlich erfordern wenn man sie mit einem Schreiben seines Anwalts dazu auffordert!
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Reus1972 Beitrag anzeigen
    Glaube mir wenn ich sage dass der Weg praktikabel ist!
    Hab mit solchen oder ähnlichen Sachen oft zu tun und ich kann auch aus eigener Erfahrung ein Lied davon singen wie Richter zu entscheiden pflegen!
    Oft ist es auch wunschdenken dass ja eigentlich sowas durchgehen sollte weil es ja eigentlich alles FAST richtig geschrieben oder besser gesagt dargestellt ist.
    Entscheidend bei sochen Sachen ist IMMER der Richterspruch!
    Wenn es überhaupt soweit kommt, was ich aber bei solchen Sachen von vornherien ausschliesse. Weil einfach jeder seriöse Anwalt von vornherein seinem Mandanten (dem Verkäufer) abraten würde überhaupt eine Klage einzureichen!
    Du hast mich falsch verstanden.

    Ich meinte, dass der Weg, nicht zu zahlen und sich verklagen zu lassen, nur möglich ist, wenn man vorher bemerkt, dass man nur einen Karton ersteigert hat.

    Der Käufer wird es aber vermutlich erst bei Erhalt der Lieferung bemerken.

    Dann hat er aber schon gezahlt. Er kann sich dann nicht verklagen lassen sondern müsste selber klagen.

  4. #4
    Seniormitglied Avatar von Reus1972
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    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Du hast mich falsch verstanden.
    Ich meinte, dass der Weg, nicht zu zahlen und sich verklagen zu lassen, nur möglich ist, wenn man vorher bemerkt, dass man nur einen Karton ersteigert hat.
    Der Käufer wird es aber vermutlich erst bei Erhalt der Lieferung bemerken.
    Dann hat er aber schon gezahlt. Er kann sich dann nicht verklagen lassen sondern müsste selber klagen.
    Ahso, Sorry! Das hab ich falsch aufgenommen!
    Naja, der Weg ist dann eigentlich der gleiche.
    Nur mit dem Unterschied dass natürlich die bezahlte Kohle bis zum Abschluß des Verfahrens weg ist.
    Und natürlich muss dann der Käufer die Klage anstreben. Aber die erfolgsaussichten für den Käufer bleiben die gleichen!
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