Zitat Zitat von Reus1972 Beitrag anzeigen
Sowas ist in JEDEN Fall irreführend!
Was der Verkäufer im Sinn führt ist klar!
Der Verkäufer ist NUR darauf aus einen Dummen zu finden welcher das nicht richtig liest und der Meinung ist das Gerät zu kaufen!
Klar muss man sagen dass Käufer erst lesen sollen und dann bieten, aber für mich wiegt die Tatsache schwerer dass versucht wird für einen wertlosen Karton ein Schweinegeld zu kassieren!
Wäre ich der Bieter und würde feststellen dass es nur ein Karton ist, aber nicht der Artikel enthalten ist würde ich einfach nicht zahlen! Da ich aus eigener Erfahrung mit eBay weiss dass sich eBay sowieos nicht um solche Sachen kümmert bliebe dem Verkäufer nur der Weg über eine Zivilklage. Da eine Zivilklage immer mit Anwaltskosten verbunden sind und auch bei geltender Rechtschutzversicherung vorgetreckt werden müssen kann ich mir nicht vorstellen dass der Verkäufer diese Möglichkeit in betracht zieht. Zumal klar sein dürfte dass sich kaum ein Richter finden würde welcher dem Anliegen des Verkäufers nachkommen würde. Der Berugsverdacht liegt hierbei einfach zu klar auf den Tisch!
Im vorliegenden Fall hat der Verkäufer sein Angebot in der Rubrik Verpackungen, Kartons platziert. Das ist nicht irreführend.

Zweitens: Der Käufer merkt ja erst, dass er nur einen Karton gekauft hat, nachdem er bezahlt hat und der Postbote da war.

Dein Weg ist da nicht praktikabel.