Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
Du hast mich falsch verstanden.
Ich meinte, dass der Weg, nicht zu zahlen und sich verklagen zu lassen, nur möglich ist, wenn man vorher bemerkt, dass man nur einen Karton ersteigert hat.
Der Käufer wird es aber vermutlich erst bei Erhalt der Lieferung bemerken.
Dann hat er aber schon gezahlt. Er kann sich dann nicht verklagen lassen sondern müsste selber klagen.
Ahso, Sorry! Das hab ich falsch aufgenommen!
Naja, der Weg ist dann eigentlich der gleiche.
Nur mit dem Unterschied dass natürlich die bezahlte Kohle bis zum Abschluß des Verfahrens weg ist.
Und natürlich muss dann der Käufer die Klage anstreben. Aber die erfolgsaussichten für den Käufer bleiben die gleichen!