Entscheidend dabei ist die Tatsache dass das Angebot zumindest in Teilen irreführend ist. Das reicht völlig um dem Kläger (in diesem Fall der Verkäufer) sein Anliegen von jedem mittelmässigen Verteidiger niederzuschmettern!
So einfach ist das!

Und eBay! Naja, die gehen den standartmässigen Weg den sie immer gehen und versuchen erstmal die Sache auszusitzen. Werden in der Regel erst dann in dem Masse aktiv wie es ihre eigenen AGB´s eigentlich erfordern wenn man sie mit einem Schreiben seines Anwalts dazu auffordert!