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Thema: Schon wieder ein Vollpfosten bei eBay

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    zumindest bedankt haben sie sich recht schnell für die meldung.
    mal sehen was dabei rauskommt.
    mehr als das melden können wir nicht

  2. #2
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    Hallo,
    es gibt schon Leute die nur für eine Orginalverpackung bis zu 400-500€ ausgeben aber da handelt es sich um Verpackungen für sehr teure alte Locks oder Bahnhöfe von Merklin, mit Orginalkarton bringen die Sachen eben noch mehr, handelt sich allerdings um die 40er,50er und 60er Jahre Arzikel.

  3. #3
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    Zitat Zitat von pernod Beitrag anzeigen
    Hallo,
    es gibt schon Leute die nur für eine Orginalverpackung bis zu 400-500€ ausgeben aber da handelt es sich um Verpackungen für sehr teure alte Locks oder Bahnhöfe von Merklin, mit Orginalkarton bringen die Sachen eben noch mehr, handelt sich allerdings um die 40er,50er und 60er Jahre Arzikel.
    sowas wird dann aber mit sicherheit nicht aus "versehen" gemacht.

    es gibt auch leute die für eine "falsche" blaue briefmarke millionen hinblättern, das ist auch dann mit voller absicht

    für leere ps3 schachtel hingegen vermutlich nicht

  4. #4
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    Danke @dummi fürs Melden!


    Zum Ursprungsbeitrag zurückkehrend...

    Unverschämtheit für die Verpackung einer Verpackung

    auch noch 3,90 zu fordern!

    Gruß

    Bobby

  5. #5
    Seniormitglied Avatar von Reus1972
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    Sowas ist in JEDEN Fall irreführend!
    Was der Verkäufer im Sinn führt ist klar!
    Der Verkäufer ist NUR darauf aus einen Dummen zu finden welcher das nicht richtig liest und der Meinung ist das Gerät zu kaufen!

    Klar muss man sagen dass Käufer erst lesen sollen und dann bieten, aber für mich wiegt die Tatsache schwerer dass versucht wird für einen wertlosen Karton ein Schweinegeld zu kassieren!

    Wäre ich der Bieter und würde feststellen dass es nur ein Karton ist, aber nicht der Artikel enthalten ist würde ich einfach nicht zahlen! Da ich aus eigener Erfahrung mit eBay weiss dass sich eBay sowieos nicht um solche Sachen kümmert bliebe dem Verkäufer nur der Weg über eine Zivilklage. Da eine Zivilklage immer mit Anwaltskosten verbunden sind und auch bei geltender Rechtschutzversicherung vorgetreckt werden müssen kann ich mir nicht vorstellen dass der Verkäufer diese Möglichkeit in betracht zieht. Zumal klar sein dürfte dass sich kaum ein Richter finden würde welcher dem Anliegen des Verkäufers nachkommen würde. Der Berugsverdacht liegt hierbei einfach zu klar auf den Tisch!
    mfG Reus
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Reus1972 Beitrag anzeigen
    Sowas ist in JEDEN Fall irreführend!
    Was der Verkäufer im Sinn führt ist klar!
    Der Verkäufer ist NUR darauf aus einen Dummen zu finden welcher das nicht richtig liest und der Meinung ist das Gerät zu kaufen!
    Klar muss man sagen dass Käufer erst lesen sollen und dann bieten, aber für mich wiegt die Tatsache schwerer dass versucht wird für einen wertlosen Karton ein Schweinegeld zu kassieren!
    Wäre ich der Bieter und würde feststellen dass es nur ein Karton ist, aber nicht der Artikel enthalten ist würde ich einfach nicht zahlen! Da ich aus eigener Erfahrung mit eBay weiss dass sich eBay sowieos nicht um solche Sachen kümmert bliebe dem Verkäufer nur der Weg über eine Zivilklage. Da eine Zivilklage immer mit Anwaltskosten verbunden sind und auch bei geltender Rechtschutzversicherung vorgetreckt werden müssen kann ich mir nicht vorstellen dass der Verkäufer diese Möglichkeit in betracht zieht. Zumal klar sein dürfte dass sich kaum ein Richter finden würde welcher dem Anliegen des Verkäufers nachkommen würde. Der Berugsverdacht liegt hierbei einfach zu klar auf den Tisch!
    Im vorliegenden Fall hat der Verkäufer sein Angebot in der Rubrik Verpackungen, Kartons platziert. Das ist nicht irreführend.

    Zweitens: Der Käufer merkt ja erst, dass er nur einen Karton gekauft hat, nachdem er bezahlt hat und der Postbote da war.

    Dein Weg ist da nicht praktikabel.

  7. #7
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    Glaube mir wenn ich sage dass der Weg praktikabel ist!
    Hab mit solchen oder ähnlichen Sachen oft zu tun und ich kann auch aus eigener Erfahrung ein Lied davon singen wie Richter zu entscheiden pflegen!

    Oft ist es auch wunschdenken dass ja eigentlich sowas durchgehen sollte weil es ja eigentlich alles FAST richtig geschrieben oder besser gesagt dargestellt ist.

    Entscheidend bei sochen Sachen ist IMMER der Richterspruch!
    Wenn es überhaupt soweit kommt, was ich aber bei solchen Sachen von vornherien ausschliesse. Weil einfach jeder seriöse Anwalt von vornherein seinem Mandanten (dem Verkäufer) abraten würde überhaupt eine Klage einzureichen!
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  8. #8
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    Entscheidend dabei ist die Tatsache dass das Angebot zumindest in Teilen irreführend ist. Das reicht völlig um dem Kläger (in diesem Fall der Verkäufer) sein Anliegen von jedem mittelmässigen Verteidiger niederzuschmettern!
    So einfach ist das!

    Und eBay! Naja, die gehen den standartmässigen Weg den sie immer gehen und versuchen erstmal die Sache auszusitzen. Werden in der Regel erst dann in dem Masse aktiv wie es ihre eigenen AGB´s eigentlich erfordern wenn man sie mit einem Schreiben seines Anwalts dazu auffordert!
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  9. #9
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    Zitat Zitat von Reus1972 Beitrag anzeigen
    Glaube mir wenn ich sage dass der Weg praktikabel ist!
    Hab mit solchen oder ähnlichen Sachen oft zu tun und ich kann auch aus eigener Erfahrung ein Lied davon singen wie Richter zu entscheiden pflegen!
    Oft ist es auch wunschdenken dass ja eigentlich sowas durchgehen sollte weil es ja eigentlich alles FAST richtig geschrieben oder besser gesagt dargestellt ist.
    Entscheidend bei sochen Sachen ist IMMER der Richterspruch!
    Wenn es überhaupt soweit kommt, was ich aber bei solchen Sachen von vornherien ausschliesse. Weil einfach jeder seriöse Anwalt von vornherein seinem Mandanten (dem Verkäufer) abraten würde überhaupt eine Klage einzureichen!
    Du hast mich falsch verstanden.

    Ich meinte, dass der Weg, nicht zu zahlen und sich verklagen zu lassen, nur möglich ist, wenn man vorher bemerkt, dass man nur einen Karton ersteigert hat.

    Der Käufer wird es aber vermutlich erst bei Erhalt der Lieferung bemerken.

    Dann hat er aber schon gezahlt. Er kann sich dann nicht verklagen lassen sondern müsste selber klagen.

  10. #10
    Seniormitglied Avatar von Reus1972
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    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Du hast mich falsch verstanden.
    Ich meinte, dass der Weg, nicht zu zahlen und sich verklagen zu lassen, nur möglich ist, wenn man vorher bemerkt, dass man nur einen Karton ersteigert hat.
    Der Käufer wird es aber vermutlich erst bei Erhalt der Lieferung bemerken.
    Dann hat er aber schon gezahlt. Er kann sich dann nicht verklagen lassen sondern müsste selber klagen.
    Ahso, Sorry! Das hab ich falsch aufgenommen!
    Naja, der Weg ist dann eigentlich der gleiche.
    Nur mit dem Unterschied dass natürlich die bezahlte Kohle bis zum Abschluß des Verfahrens weg ist.
    Und natürlich muss dann der Käufer die Klage anstreben. Aber die erfolgsaussichten für den Käufer bleiben die gleichen!
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