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Thema: Wer wusste das es kein "gesetzliches" 14 tägiges rückgaberecht gibt ?

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  1. #1
    Moderator Avatar von Million Dollar Man
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    Wer wusste das es kein "gesetzliches" 14 tägiges rückgaberecht gibt ?

    Da ich selbst dazu gelernt habe wollte ich es hier mal weitergeben da es vielleicht einige helfen kann.

    Ich war im Glauben das es gesetzlich ist das man zb. ein gerät innerhalb 14 tage ohne angaben von gründen zurückgeben kann wenn man nicht damit zufrieden ist.

    Als ich mir diese Woche nen neuen DVD-recorder gegönnt habe, habe ich vorher preise verglichen, ich hatte 2 gegenüberliegende Geschäfte , Geschäft A kostete der player 329 euro, geschäft b hatte den selben player für 248 euro ( gewaltiger unterschied). Da ich aber bei geschäft a gute erfahrungen habe fragte ich ob sie mit dem preis mitgehen, sie sagten mir das sie zwar mitgehen aber nicht ganz mit , wie dem auch sei habe ich den player dann für 258 euro bekommen nach dem sie mir erklärt hatte "drüben nehmen die nix zurück" als ich daheim war hab ich mich überzeugen wollen und rief gegenüber an und stellte mich doof und fragte ob ich 14 tage rückgaberecht habe sollte ich mir den player kaufen, sie sagten mir NEIN und das würde niergends gesetzlich sein sondern würde immer aus kullanz laufen.

    Habe da ehrlichgesagt dazugelernt, habe im i-net geschaut und tatsächlich gelesen das es nicht gesetzlich ist, als ich auch sah das viele das nicht wissen wollte ich es hier nochmal bescheid geben, also solltet ihr vorhaben was teures zu kaufen immer zuerst nachfragen.
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  2. #2
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Das mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht gilt nur bei Verkäufen in sogenannten "Online-Versandhäusern".
    Bei einem Händler vor Ort gilt das nicht.
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  3. #3
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    Zitat Zitat von six6 Beitrag anzeigen
    Das mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht gilt nur bei Verkäufen in sogenannten "Online-Versandhäusern".
    Bei einem Händler vor Ort gilt das nicht.


    und genau das wusste ich nicht ....... muss ich ganz ehrlich gestehen ...
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  4. #4
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Das 14-tgige Rückgaberecht besteht gesetzlich nur bei Versandgeschäften.

    Das ist der Grund dafür, dass ich häufig im Versandhandel bestelle. da kann ich alles ohne Angabe von Gründen zurückschicken.

    Ab einem Warenwertvon 40 Euro sogar auf Kosten des Verkäufers.

    Wenn Geschäfte beim normalen Verkauf im Ladenlokal ein Rückgaberecht einräumen, dann ist das rein freiwillig. Die müssen nur bei fehlerhafter Ware umtauschen.

  5. #5
    SMember Avatar von B.T.
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    Zitat Zitat von wacheia Beitrag anzeigen
    Das 14-tgige Rückgaberecht besteht gesetzlich nur bei Versandgeschäften.
    Das ist der Grund dafür, dass ich häufig im Versandhandel bestelle. da kann ich alles ohne Angabe von Gründen zurückschicken.
    Ab einem Warenwertvon 40 Euro sogar auf Kosten des Verkäufers.
    Stimmt das wirklich?

    In vielen Portalen steht immmer wenn zurückschicken, dann ausreichend frankiert...

    Was passiert, wenn die das Paket dann nicht annehmen?

  6. #6
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Zitat Zitat von B.T. Beitrag anzeigen
    Stimmt das wirklich?
    In vielen Portalen steht immmer wenn zurückschicken, dann ausreichend frankiert...
    Was passiert, wenn die das Paket dann nicht annehmen?
    Bei einem Warenwert von mehr als 40 Euro muss der Verkäufer die Kosten der Rücksendung tragen, wenn der Käufer sein Widerrufsrecht ausübt.

    Das ergibt sich aus § 355 in Verbindung mit § 357 Absatz 2 BGB.
    Der Verkäufer muss aber keine unfreie Rücksendung akzeptieren. Er kann in seinen AGB vorsehen, dass der Kunde zunächst die Portokosten zahlt und er sie dann erstattet.

    Ich gehe immer so vor, dass ich per eMail mitteile, dass ich mein
    Widerrufsrecht ausüben werde und um Mitteilung bitte, ob der Verkäufer die Ware abholen will (LOL) oder ob ich sie unfrei zurückschicken soll.

    Falls der Verkäufer auf frankierte, also freigemachte Rücksendung besteht, teile ich ihm meine Bankverindung mit und bitte um Ersatttung des Kaufpreises (falls schon bezahlt) und der Protokosten für die Rücksendung.

    Meistens sind die aber mit unfreier Rücksendung einverstanden.

    Zum Text des BGB geht es hier lang: Klick
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  7. #7
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    Avatar von Million Dollar Man
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    @ six sorry weiss net ob du das bemerkt hast, hab ausversehen anstatt auf antwort auf editieren gedrückt und habe dein beitrag ausversehen verändert gehabt
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  8. #8
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Zitat Zitat von Million Dollar Man Beitrag anzeigen
    @ six sorry weiss net ob du das bemerkt hast, hab ausversehen anstatt auf antwort auf editieren gedrückt und habe dein beitrag ausversehen verändert gehabt
    Kein Problem. Ich hatte nur noch ergänzt, dass dieses in den §§ 355 ff. BGB geregelt ist.
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  9. #9
    Asiafreak Avatar von Musicnapper
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    Das 14 Tägige Wiederkaufsrecht gilt nur im Fernabsatz ,damit soll dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden das Produkt ähnlich wie im Laden Probieren und Beurteilen zu können.
    Im Normalen Handel gibt es das nur auf Kulanzbasis ,also "Gnade" des Händlers.

  10. #10
    Urmels Alptraum Avatar von fritzmuellerde
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    yep so isses

    und im ebay sind es 30 tage

  11. #11
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Zitat Zitat von fritzmuellerde Beitrag anzeigen
    yep so isses
    und im ebay sind es 30 tage
    ebay: 30 Tage ?

    Das glaube ich nicht!
    Ist sicherlich von einigen Händlern freiwillig "verlängert" worden, oder ?

    Wenn das wirklich stimmen sollte: Die armen Händler ...
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  12. #12
    Urmels Alptraum Avatar von fritzmuellerde
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    Zitat Zitat von six6 Beitrag anzeigen
    ebay: 30 Tage ?
    Das glaube ich nicht!
    Ist sicherlich von einigen Händlern freiwillig "verlängert" worden, oder ?
    Wenn das wirklich stimmen sollte: Die armen Händler ...
    guckst du hier

    ...

    Für Ebay-Geschäfte gilt die 30-Tage-Widerrufsfrist sogar von Rechts wegen. Bei Powersellern und profesionellen Händlern. Egal ob Sofortkauf oder Auktion. Nur private Verkäufer müssen kein Widerrufsrecht gewähren.
    ...


    nachzulesen hier ganz unten:

    http://www.test.de/themen/steuern-re...09347/1610398/
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

  13. #13
    Moderator Avatar von dirk01
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    aber Achtung !
    Selbst wenn der Händler vor Ort aus Kulanz ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumt, heißt es noch lange nicht, das man auch sein Geld in bar zurück erhält.

    Auch hier ist vorher unbedingt das zu vereinbaren sofern nicht der Händler damit wirbt, wie z.B. MM.
    Es wird auch gerne "nur" eine Gutschrift erstellt so das man seine Kohle doch dort lassen muß.
    Also, vorher immer nachfragen ob auch das Geld in bar ausgezahlt wird.
    GigaBlue Quad HD, Kathrein UFS-913, DBox2 Philips, LED TV Philips 7108,
    Hotbird 13.0, Astra 19.0

  14. #14
    Seniormitglied Avatar von Hank
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    Zitat Zitat von dirk01 Beitrag anzeigen
    aber Achtung !
    Selbst wenn der Händler vor Ort aus Kulanz ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumt, heißt es noch lange nicht, das man auch sein Geld in bar zurück erhält.
    Auch hier ist vorher unbedingt das zu vereinbaren sofern nicht der Händler damit wirbt, wie z.B. MM.
    Es wird auch gerne "nur" eine Gutschrift erstellt so das man seine Kohle doch dort lassen muß.
    Also, vorher immer nachfragen ob auch das Geld in bar ausgezahlt wird.
    Bei MM habe auf die Auszahlung bestanden und nach einigen Diskussion gabs dann auch Bares.
    Hätten die mich auch mit einem Gutschein abspeisen können und wären im Recht?

  15. #15
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Zitat Zitat von Hank Beitrag anzeigen
    Bei MM habe auf die Auszahlung bestanden und nach einigen Diskussion gabs dann auch Bares.
    Hätten die mich auch mit einem Gutschein abspeisen können und wären im Recht?
    Bei einem Kauf an der Ladentheke hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch z. b. wegen Nichtgefallens, Doppelkauf, Sinneswandel oder sonstwas.

    Umtauschrecht besteht nur bei defekter/fehlerhafter Ware.

    Das gesetzliche Rückgaberecht besteht nur im Versandhandel.

    Anders verhällt es sich, wenn der Verkäufer zugesagt hat, dass man den Artikel ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann und sein Geld zurück erhält.

    Die Beweislast für diese Zusage liegt beim Käufer.

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