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Thema: Wer wusste das es kein "gesetzliches" 14 tägiges rückgaberecht gibt ?

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  1. #6
    ÖR-Befürworter Avatar von wacheia
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    Zitat Zitat von B.T. Beitrag anzeigen
    Stimmt das wirklich?
    In vielen Portalen steht immmer wenn zurückschicken, dann ausreichend frankiert...
    Was passiert, wenn die das Paket dann nicht annehmen?
    Bei einem Warenwert von mehr als 40 Euro muss der Verkäufer die Kosten der Rücksendung tragen, wenn der Käufer sein Widerrufsrecht ausübt.

    Das ergibt sich aus § 355 in Verbindung mit § 357 Absatz 2 BGB.
    Der Verkäufer muss aber keine unfreie Rücksendung akzeptieren. Er kann in seinen AGB vorsehen, dass der Kunde zunächst die Portokosten zahlt und er sie dann erstattet.

    Ich gehe immer so vor, dass ich per eMail mitteile, dass ich mein
    Widerrufsrecht ausüben werde und um Mitteilung bitte, ob der Verkäufer die Ware abholen will (LOL) oder ob ich sie unfrei zurückschicken soll.

    Falls der Verkäufer auf frankierte, also freigemachte Rücksendung besteht, teile ich ihm meine Bankverindung mit und bitte um Ersatttung des Kaufpreises (falls schon bezahlt) und der Protokosten für die Rücksendung.

    Meistens sind die aber mit unfreier Rücksendung einverstanden.

    Zum Text des BGB geht es hier lang: Klick
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