Zitat Zitat von dirk01 Beitrag anzeigen
aber Achtung !
Selbst wenn der Händler vor Ort aus Kulanz ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumt, heißt es noch lange nicht, das man auch sein Geld in bar zurück erhält.
Auch hier ist vorher unbedingt das zu vereinbaren sofern nicht der Händler damit wirbt, wie z.B. MM.
Es wird auch gerne "nur" eine Gutschrift erstellt so das man seine Kohle doch dort lassen muß.
Also, vorher immer nachfragen ob auch das Geld in bar ausgezahlt wird.
Bei MM habe auf die Auszahlung bestanden und nach einigen Diskussion gabs dann auch Bares.
Hätten die mich auch mit einem Gutschein abspeisen können und wären im Recht?