Das kommt natürlich darauf an, von wem man das gesagt bekommt.
Äußert sich ein Vorgesetzter so, kann das einen Grund für eine Kündigung darstellen. Der Arbeitgeber sollte aber vorher aufgefordert werden, für Abhilfe zu sorgen. Bleibt das erfolglos, sollte der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber abmahnen und ihn auffordern, das zu unterbinden. Nach erfolgloser Abmahnung kommt m. E. eine ordentliche Kündigung in Betracht.