
Zitat von
wacheia
Gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten, wenn der Mitarbeiter wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit nicht arbeiten kann.
Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) regelt für Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Beschäftigten, dass diese Arbeitgeber 80 % des fortgezahlten Enteglts erstattet bekommen.
Zu diesem Zweck werden von den Krankenkassen Umlagen erhoben. Das bedeutet, die kleineren Arbeitgeber zahlen monatlich eine Umlage in einen Pool, aus dem dann diese Erstattungen bezahlt werden.